Curricularkommision
Die Curricularkommision
Laut § 17 (8) des Hochschulgesetzes ist für die Erlassung und Änderung der Curricula gemäß § 42 sind entscheidungsbefugte Curricularkommissionen einzusetzen. Jede Curricularkommission setzt sich zusammen aus sechs Vertretern und Vertreterinnen des Lehrpersonals der Pädagogischen Hochschule und drei Vertretern und Vertreterinnen der Studierenden. Die Curricularkommission ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder sowie mindestens zwei Mitglieder aus dem Bereich des Lehrpersonals und ein Mitglied aus dem Bereich der Studierenden anwesend sind. Die Curricularkommissionen sind längstens für die Dauer der Funktionsperiode des Hochschulkollegiums einzurichten. Die Curricularkommissionen sind an die Richtlinien des Hochschulkollegiums gebunden, ihre Beschlüsse bedürfen der Genehmigung des Hochschulkollegiums.
Geschäftsordnung und Antrangstellung
Finden Sie nachfolgend die Geschäftsordnung für Kollegialorgane an der PH Wien, sowie das Formular zur Antragsstellung an die Kollegialorgane.
Antragsformular an Kollegialorgane
Geschäftsordnung für Kollegialorgane der Pädagogischen Hochschule Wien
Vorsitz und Stellvertretung

- Büro für Inklusive Bildung
- Institut für übergreifende Bildungsschwerpunkte der PH Wien
- Büro für Inklusive Bildung
Schwerpunkte
Vorsitz Stellvertretung

,
- Institut für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und reflektierte Praxis
Vertreter*innen des Lehrpersonals

,
- Institut für Hochschulmanagement
- Zentraler Informatikdienst

- Institut für Berufsbildung
- Koordination Ausbildung und Weiterbildung
Schwerpunkte

,
- Institut für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und reflektierte Praxis

,
- Institut für Elementar- und Primarbildung
- Gesamtkoordination /
- Koordination Forschung /
- Lehre
Schwerpunkte

- Institut für übergreifende Bildungsschwerpunkte der PH Wien
- Zentrum für Lerntechnologie und Innovation
Vertreter*innen der Hochschulvertretung
- Johanna Seipp
- Katharina Jankovic
- Sebastian Weber