Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse

Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse

Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses aus einem Nicht-EU-Land als gleichwertig mit einem österreichischen Abschluss. An der PH Wien können Studien nostrifiziert werden, die einem österreichischen Studium für das Lehramt Primarstufe oder einem Lehramt für berufsbildende mittlere und höhere Schulen (Fachbereiche Mode und Design, Ernährung, Information und Kommunikation) entsprechen.

Eine Nostrifizierung kann nur erfolgen, wenn die zuständige Bildungsdirektion bestätigt, dass diese für die Berufsausübung in Österreich zwingend notwendig ist.

ACHTUNG: Studien aus EU-Ländern bedürfen keiner Nostrifizierung, sondern allenfalls einer EU-Angleichung.

Wenn Sie sich über die Nostrifizierung an der PH Wien informieren möchten, wenden Sie sich bitte an I.PSA@phwien.ac.at und senden Sie uns Abschlusszeugnisse der in Frage kommenden Studien für eine erste Überprüfung. Danach werden Sie bezüglich der weiteren Vorgangsweise kontaktiert. 

Folgende Dokumente können für die Nostrifizierung angefordert werden:

  • Reisepass oder Lichtbildausweis + Staatsbürgerschaftsnachweis*
  • Meldezettel
  • Geburtsurkunde*
  • Eventuell Heiratsurkunde*
  • Diplom*/ Bescheid*/ Abschlusszeugnis*/ Urkunde* des zu nostrifizierenden Abschlusses
  • Diploma Supplement
  • Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache auf Niveau C1 oder höher (durch ÖSD, Goethe-Institut e.V. oder Telc GmbH)
  • Bestätigung der zuständigen Bildungsdirektion betreffend zwingende Notwendigkeit der Nostrifizierung für die Berufsausübung
  • Erklärung, dass nicht gleichzeitig ein Nostrifizierungsantrag an einer anderen pädagogischen Hochschule eingebracht wurde
  • Sondervertrag, sofern bereits ein Dienstverhältnis mit einer Bildungsdirektion besteht

*Im Original oder einer beglaubigten Abschrift.

Zusätzlich zu den Originaldokumenten benötigen wir auch jeweils eine Kopie ohne Beglaubigung. Fremdsprachigen Dokumenten sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen. Bezüglich Beglaubigung ausländischer Dokumente sind die geltenden internationalen Vereinbarungen zu beachten. Um unnötigen Aufwand und Kosten zu vermeiden, empfehlen wir, vor Erstellung von Übersetzungen und Beglaubigungen mit dem jeweils zuständigen Institut Kontakt aufzunehmen, um abzuklären, welche Dokumente in welcher Form im Einzelfall vorzulegen sind.

Die Taxe für die Nostrifizierung (bei Einbringung des Antrags zu entrichten) beträgt € 150,-, Studiengebühren sind keine zu entrichten. Der ÖH-Beitrag wird semesterweise vorgeschrieben und beträgt etwa € 20,- 

Von Seiten der PH Wien wird festgelegt, welche Lehrveranstaltungen zur Herstellung der Gleichwertigkeit des vorgelegten Abschlusses mit dem angestrebten Abschluss an der PH Wien noch zu absolvieren sind. Nach Zulassung als außerordentliche*r Studierende*r können diese Lehrveranstaltungen an der PH Wien absolviert werden. Ist dies erfolgt, wird die Nostrifizierung ausgesprochen.

Sollte eine Nostrifizierung nicht möglich sein, weil die Unterschiede zum österreichischen Studium zu groß sind, kann eine Bewerbung zum österreichischen Studium erfolgen und nach der Zulassung die Anerkennung bereits absolvierter Studien- und Prüfungsleistungen beantragt werden.

Kontakt für die Primarstufe

I:PSA Institut Primarstufenausbildung: i.psa@phwien.ac.at / Telefon: +43 1 601 18-3101

Kontakt für die Berufsbildung:

I:SBB Institut Sekundarstufe Berufsbildung: i.sbb@phwienac.at / Telefon: +43 1 601 18-3201

Mag. Dr.
Reinhard
BAUER

,

MA
Hochschulprofessor für Unterrichtswissenschaften (Schwerpunkt: Didaktisches Design), OStR
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