Masterprüfungen

Masterprüfungen

Die Masterprüfung ist die letzte Prüfung vor dem Studienabschluss eines Masterstudiums oder eines Hochschullehrgangs mit Masterabschluss. Die Prüfung wird durch eine Prüfungskommission, der mindestens drei Personen angehören, in Form einer mündlichen Prüfung durchgeführt. Masterprüfungen werden öffentlich abgehalten. Eine detaillierte Übersicht über alle Schritte der Masterprüfung finden Sie in den Downloads in der Prozessübersicht.

Erstprüferin bzw. Erstprüfer ist die Betreuerin bzw. der Betreuer der Masterarbeit. Das Prüfungsfach umfasst die wissenschaftliche Arbeit sowie deren wissenschaftliches Umfeld.

Die Zweitprüferin bzw. der Zweitprüfer sowie das zugehörige zweite Prüfungsfach können von der Studierenden bzw. dem Studierenden im Rahmen der Vorgaben des Curriculums frei gewählt werden. Das jeweils gültige Curriculum ist im Mitteilungsblatt der PH Wien abrufbar.

Die inhaltliche Eingrenzung der beiden Prüfungsfächer erfolgt auf Initiative der/des Studierenden in Absprache mit Erst- und Zweitprüfer*in.

Die Vereinbarung des Prüfungstermins mit Erst- und Zweitprüfer_in erfolgt auf Initiative der/des Studierenden. Die Zuweisung einer Vorsitzenden bzw. eines Vorsitzenden der Prüfungskommission erfolgt gemäß dem vorgeschlagenen Termin durch das Institut für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und reflektierte Praxis.

Es ist zu beachten, dass zwischen der Antragstellung (= Eingangsdatum des Antrags am Institut für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und reflektierte Praxis) und dem Prüfungstermin mindestens vier Wochen Vorbereitungszeit liegen müssen.

Die Anmeldung zur Masterprüfung erfolgt mittels Anmeldeformular, welches vollständig ausgefüllt durch die Studierende bzw. den Studierenden an das Institut für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und reflektierte Praxis gesendet wird (I.PSA@phwien.ac.at). Das Anmeldeformular finden Sie in den Downloads.

Da die Masterprüfung die letzte Prüfung vor dem Studienabschluss ist, müssen alle Prüfungen (inkl. Masterarbeit) positiv absolviert und die Noten entsprechend in PH-Online eingetragen sein. Zum Nachweis, dass die Voraussetzungen für den Studienabschluss mit Ausnahme der Masterprüfung (57 ECTS-AP bei 60 ECTS-AP Masterstudien; 87 ECTS-AP bei 90 ECTS-AP Masterstudien) erfüllt sind (siehe § 31 Abs. 4 der Satzung der Pädagogischen Hochschule Wien), ist dem Anmeldeformular eine Abschrift der Studiendaten (PHO-Ausdruck) beizulegen.

Ist die Anmeldung zur Masterprüfung vollständig und sind die studienrechtlichen Voraussetzungen zum Prüfungsantritt gegeben, so wird durch die Institutsleitung des Instituts für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und reflektierte Praxis eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender der Prüfungskommission zugewiesen und die Prüfungskommission bestellt.

Danach wird der Prüfungstermin in PH-Online angelegt und die Studierende bzw. der Studierenden per Mail durch das Institut für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und reflektierte Praxis über die Zusammensetzung der Prüfungskommission sowie über genaue Angaben zur Zeit und Raum informiert.

Eine Abmeldung von der Masterprüfung ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin am Institut für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und reflektierte Praxis möglich. Erfolgt keine Abmeldung und erscheint die Studierende bzw. der Studierende nicht zur Masterprüfung, so gilt die Masterprüfung als nicht beurteilt.

Um die Masterprüfung pünktlich beginnen zu können, wird ersucht, sich ca. 10 Minuten vor Prüfungsbeginn vor dem angegebenen Raum einzufinden. Zum Nachweis der Identität ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.

Die Dauer der Masterprüfung ist mit 60 Minuten festgelegt. Im Anschluss an die Masterprüfung berät die Prüfungskommission in einer nicht öffentlichen Sitzung über die Beurteilung. Jedes Prüfungsfach wird getrennt beurteilt und eine Gesamtnote für die Masterprüfung vergeben. Die Beschlüsse der Prüfungskommission werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Das Prüfungsergebnis wird der Studierenden bzw. dem Studierenden unmittelbar danach mündlich mitgeteilt. Auf Wunsch der Studierenden bzw. des Studierenden wird durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden der Prüfungskommission eine Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung der Masterprüfung ausgestellt, welche zur Vorlage im Zulassungsverfahren für weiterführende Studien für sechs Wochen ab Ausstellung gültig ist.

Im Anschluss an die Masterprüfung wird das Prüfungsergebnis durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden der Prüfungskommission in PH-Online eingetragen und die Studien- und Prüfungsabteilung per Mail verständigt. Die Studien- und Prüfungsabteilung verbucht daraufhin den studienrechtlichen Abschluss. Sobald dieser Schritt erfolgt ist, sind die Abschlussdokumente in der Studien- und Prüfungsabteilung abholbereit und die/der Studierende wird darüber per Mail informiert. Ab diesem Zeitpunkt ist auch eine Anmeldung zur akademischen Feier möglich.

Termine und Informationen für akademische Feiern finden Sie in der Studien- und Prüfungsabteilung unter Aktuelles.

Downloads

Nachfolgend finden Sie alle relevanten Dokumente für die Masterprüfungen an der Pädagogischen Hochschule Wien.

Prozess Masterprüfungen
In diesem PDF finden Sie den Prozess für den Ablauf der Masterprüfungen.
Formular Anmeldung Masterprüfung
Finden Sie hier das Formular für die Anmeldung zur Masterprüfung.
Prüfungsprotokoll für die Masterprüfung
In diesem Dokument finden Sie das Prüfungsprotokoll für die Masterprüfungen.

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