Hochschullehrgang – Berufspädagogische Unterrichtskompetenzen für Sondervertragslehrpersonen der Fachtheorie an BMHS

Ziel des Lehrgangs

Der Hochschullehrgang hat die Aufgabe, Sondervertragslehrer*innen der Fachtheorie an Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) in die praktische Unterrichtstätigkeit einzuführen und ihre Unterrichtspraxis theoretisch und praktisch berufsbegleitend zu stärken und zu vertiefen. Er soll den Sondervertragslehrer*innen der Fachtheorie an BMHS in Ergänzung ihrer bisherigen Ausbildung fundiertes auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basierendes Fachwissen sowie umfassende Unterrichts- und Erziehungskompetenzen vermitteln. Neben bildungswissenschaftlichen, fachdidaktischen und pädagogisch praktischen Inhalten sowie Inhalten aus den standortspezifischen Schwerpunkten kommt den Bereichen der selbstreflektierenden, professionsorientierten Persönlichkeitsarbeit und der Stärkung von Selbst-, Sozial- und Systemkompetenz besondere Bedeutung zu, die zur Vervollkommnung der Sondervertragslehrer*innen als Fachleute des Erziehens und Unterrichtens, als Vorbild für die Schüler*innen und als aktive Mitglieder der demokratischen Gesellschaft sowie zu ihrer fachlichen Urteilsfähigkeit
und Entscheidungsreife beitragen.

Studienorganisation

Zielgruppe
Durch den Hochschullehrgang erlangen bereits im Dienst stehende Sondervertragslehrer*innen der Fachtheorie an BMHS, die die Zulassungsvoraussetzungen für das Bachelorstudium Sekundarstufe Berufsbildung Facheinschlägige Studien ergänzende Studien (FESE) (noch) nicht erfüllen, berufspädagogische Unterrichtskompetenzen.

Zulassungsvoraussetzung
Die Zulassung zum Hochschullehrgang setzt nach § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis voraus.

Employability
Seit dem Schuljahr 2019/20 gilt die neue dienstrechtliche Regelung der Weiterbildungspflicht im Ausmaß von 60 ECTS-AP für neu eintretende Lehrpersonen mit sondervertraglichen Regelungen (Erlass BMBWF-722/0014-II/11/2019). Davon betroffen sind auch Lehrpersonen für Fachtheorie an BMHS, die die Zulassungsvoraussetzungen für das FESE-Studium (noch) nicht erfüllen (Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst, § 38 Abs. 3 Z 3 VBG).

Durch das Angebot des Hochschullehrgangs wird eine entsprechende qualitative und quantitative berufspädagogische Ausbildung sichergestellt. Die Studierenden des Hochschullehrgangs besuchen die Lehrveranstaltungen gemeinsam mit den Studierenden des Bachelorstudiums Berufsbildung FESE

Downloads

Curriculum Berufspädagogische Unterrichtskompetenzen für Sondervertragslehrpersonen der Fachtheorie an BMHS

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