Hochschullehrgang
Quereinstieg Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) in einem Unterrichtsfach

Dauer: 4 Semester
120 ECTS-Anrechnungspunkte

Organisationsform

berufsbegleitend

Studienbeitrag/Semester

keine Studiengebühren außer: ÖH-Beitrag

Abschluss

Bei positivem Abschluss des Hochschullehrgangs erhalten die Absolvent*innen ein Hochschullehrgangszeugnis, das für die Tätigkeit als Lehrperson in einem Unterrichtsfach qualifiziert

Ich werde Quereinsteiger*in und starte durch!

Lehrer*in werden – Zukunft mitgestalten!

Der Hochschullehrgang „Quereinstieg Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) in einem Unterrichtsfach“ an der Pädagogischen Hochschule Wien vermittelt fundiertes, auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basierendes Fachwissen sowie grundlegende Unterrichts- und Erziehungskompetenzen. Teilnehmende profitieren von der Vermittlung bildungswissenschaftlicher, fachdidaktischer, fachwissenschaftlicher und schulpraktischer Inhalte. Des Weiteren kommt den Bereichen der selbstreflektierenden, professionsorientierten Persönlichkeitsarbeit und der Stärkung von Selbst-, Sozial- und Systemkompetenz besondere Bedeutung zu.

Der Hochschullehrgang „Quereinstieg Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) in einem Unterrichtsfach“ qualifiziert Absolvent*innen für die Tätigkeit als Lehrperson in einem Unterrichtsfach. Als Quereinsteiger*in kann man auch Schulleiter*in werden.

Allgemeine Informationen zum HLG Quereinstieg

Zielgruppen
Lehrpersonen, welche bereits eine Anstellung an einer Schule haben und welche seitens der zuständigen Bildungsdirektion die Auflage über die positive Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Umfang von 60 EC (siehe Dienstvertrag) bekommen haben und die Voraussetzungen für den Hochschullehrgang Quereinstieg erfüllen.
Zulassungsvoraussetzungen
Personen, die das Eignungsfeststellungsverfahren für den Quereinstieg Allgemeinbildung positiv abgeschlossen, die Bestätigung von der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ) bekommen haben und über eine Anstellung an einer Schule verfügen.

Informieren Sie sich hier über das verpflichtende Eignungsfeststellungsverfahren.

Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie direkt bei Ihrer Bildungsdirektion oder auf der Informationsseite des BMB. Dessen FAQs finden Sie hier.
Informationen zum Anmeldeprozess
Eine direkte Anmeldung oder Bewerbung zum Quereinstieg ist nicht möglich. Der Weg zum Studienplatz führt über das Portal Klasse Job. Sobald Sie zertifiziert wurden und eine Schulzuteilung erhalten haben, werden Sie seitens der Bildungsdirektionen an eine PH zugeteilt. Danach erhalten Sie eine E-Mail mit allen weiteren Informationen vom Team Quereinstieg.

Bildungsdirektion

Zuständigkeit der Bildungsdirektion
Die Frage, ob für Sie eine Berechtigung oder Verpflichtung zur Absolvierung des Quereinstiegsstudiums besteht, kann ausschließlich die zuständige Bildungsdirektion beantworten. Bitte richten Sie alle Anfragen rund um Ihre Ausbildungsauflage sowie sämtliche dienstrechtliche Anliegen direkt an Ihre Bildungsdirektion (z.B.: BD Wien) als zuständige Dienstgeberin unter quereinstieg@bildung-wien.gv.at

Informationen zum Anmeldeprozess:

Eine direkte Anmeldung oder Bewerbung zum Quereinstieg ist nicht möglich. Der Weg zum Studienplatz führt über das Portal „Klasse Job“. Sobald Sie für ein Unterrichtsfach zertifiziert wurden und eine Schulzuteilung erhalten haben, werden Sie seitens der Bildungsdirektion Wien an eine der drei PH zugeteilt. Sie bekommen eine E-Mail mit allen weiteren Informationen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Auch Quereinsteiger*innen durchlaufen zu Beginn ihrer Lehrtätigkeit eine zwölfmonatige Induktionsphase. In dieser berufsbegleitenden Phase werden sie an ihrem Schulstandort von einer*m erfahrenen Mentor*in fachlich und persönlich begleitet. Informationen zu den zu besuchenden Einführungslehrveranstaltungen finden Sie unter https://phwien.ac.at/induktion/.

Fragen beantworten Ihnen die Kolleg*innen unter induktion@phwien.ac.at.

Diese Lehrveranstaltungen werden Ihnen als Modul M1.3 Onboarding Week anerkannt. Bitte senden Sie uns die Bestätigung über alle absolvierten Lehrveranstaltungen an einer PH, der Online-Woche (MOOC) und MOOC Recht an quereinstieg@phwien.ac.at.

Die Anmeldephase für das Wintersemester 2026/27 läuft von 15. August 2026 bis 15. September 2026. Melden Sie sich zu den gewünschten Lehrveranstaltungen via PH-Online an.
Dies ist nur möglich, wenn Sie vorab einen PH-Online-Account (Anleitung Fortbildungsaccount) erstellt haben. Für die korrekte Anmeldung müssen Sie außerdem das Profil „Studierende“ (NICHT „Studierende der Fortbildung“) wählen. Klicken Sie dazu rechts oben in PH-Online auf Ihren Namen und wählen Sie im Drop-Down-Menü das entsprechende Profil. Sollte das Profil „Studierende“ noch nicht verfügbar sein, kontaktieren Sie bitte die Abteilung Studien und Prüfungen unter a.sup@phwien.ac.at.

Die Lehrveranstaltungen finden während der folgenden Zeitschienen statt:

  • Mittwoch 15:45-20:30 Uhr
  • Freitag 15:30-20:30 Uhr
  • Samstag 9:00-14:00 Uhr

Diese Zeitschienen sind mit der Bildungsdirektion Wien vereinbart.

Sollte es hier zu Problemen kommen, kontaktieren Sie bitte Ihren Dienstgeber unter quereinstieg@bildung-wien.gv.at.

Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen ist ab Studienbeginn (frühestens 01. Oktober) während des gesamten Studienverlaufs zu beantragen. Der Anerkennungsprozess ist gesetzlich geregelt (Hochschulgesetz §56) und Sie finden sämtliche relevanten Informationen unter https://phwien.ac.at/anerkennungen/.

Bevor Sie die zuständige Abteilung kontaktieren und Ihren Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen einbringen, berät Sie Mag. Mehmet Fatih Tankir bei Ihren Anliegen und unterstützt Sie sehr gerne. Sie erreichen ihn unter mehmet.tankir@phwien.ac.at.

Die zuständige Abteilung Studien und Prüfungen (A:SUP) erreichen Sie unter a.sup@phwien.ac.at.

Als Lehrer*in erhalten Sie einen Fortbildungsaccount, mit dem Sie unser Fortbildungsangebot nutzen können. Über diesen Account werden auch die erforderlichen Fortbildungen (Einführende Lehrveranstaltungen) im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten im Rahmen der Induktionsphase abgewickelt.
Für den HLG erhalten Sie zusätzlich einen Studierendenaccount. In PH-Online können Sie zwischen den beiden Accounts/Profilen wechseln.

Nein. Die Lehrveranstaltungen werden gemäß dem jeweiligen Curriculum angeboten, siehe Überblick 4 Semester (beides unter “Downloads”)

Bei Vorlesungen (VO) besteht keine Anwesenheitspflicht, es handelt sich hierbei um nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen.
Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen – z.B. Übungen (UE), Seminaren (SE) besteht laut § 16 des Mitteilungsblatts vom 29.9.2025 folgende Regelung:

  • Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht insgesamt eine80%ige Anwesenheitspflicht. Abwesenheiten bis zu maximal 20 % müssen nicht kompensiert werden. Eine Unterschreitung dieser Anwesenheitspflicht ist aus folgenden belegten Gründen, die eine Anwesenheit unmöglich machen bis zu einer Anwesenheit von 60 % möglich: Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attestes (allenfalls ohne ersichtliche Diagnose), nachgewiesener Todesfall von nahen Angehörigen, belegte ansteckende Krankheit von im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen, notwendige Pflege von im gleichen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen, wobei die Erkrankung zu belegen ist, belegte außergewöhnliche Ereignisse in der Familie oder im Hauswesen der Studierenden, die eine Teilnahme an der betreffenden Lehrveranstaltung unmöglich machen, Naturkatastrophen und damit zusammenhängende Teilnahme an Einsätzen von Blaulichtorganisationen.
  • Beim ersten Termineiner prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung besteht jedenfalls Anwesenheitspflicht. Aus den in Abs 1 angeführten Gründen, die der Lehrveranstaltungsleitung unverzüglich zu melden und bescheinigen sind, kann die Anwesenheitspflicht beim ersten Lehrveranstaltungstermin entfallen. Diese Bescheinigung hat vor dem ersten Lehrveranstaltungstermin, spätestens fünf Kalendertage danach zu erfolgen.

Die für Sie geltende Abschlussfrist ist in Ihrem Dienstvertrag festgehalten. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Bildungsdirektion unter quereinstieg@bildung-wien.gv.at.

Das Studienangebot besteht für ein Unterrichtsfach. Welches Unterrichtsfach Sie studieren, wird vom Dienstgeber (Bildungsdirektion) auf Basis Ihrer Unterrichtstätigkeit festgelegt. Die Pädagogische Hochschule ist nicht berechtigt, einen Fachwechsel vorzunehmen.

Die Zulassung zum Studium ist an ein aktives Dienstverhältnis gebunden, daher erlischt die Zulassung nach dem laufenden Semester.

Ein Quereinstieg für die Volksschule ist aktuell (noch) nicht möglich. Die Bildungsinitiative Teach for Austria startet ab dem Schuljahr 2025/26 an ausgewählten Wiener Volksschulen mit einem Pilotprojekt zum Quereinstieg in der Primarstufe. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite Teach For Austria.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Team QUEREINSTIEG
quereinstieg@phwien.ac.at

Mag.
Sebastian
VONWALD
Mag.
Mehmet Fatih
TANKIR
mehr erfahren
Mag.a
Vera
FLEISCHANDERL-PILAT
mehr erfahren

Weitere Informationen:

https://lehramt.klassejob.at/
https://www.bmbwf.gv.at/
https://www.zkq.or.at/

Falls sich nach dem Eignungsfeststellungsverfahren herausstellt, dass statt des Hochschullehrgangs „Quereinstieg Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) in einem Unterrichtsfach“ (120 ECTS-AP / 4 Semester) das außerordentliche Masterstudium „Quereinstieg Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) in einem Unterrichtsfach“ (150 ECTS-AP / 6 Semester) zu absolvieren ist, finden Sie alle Informationen hier.

Downloads

Anleitung Fortbildungsaccount
Überblick 4 Semester
Curriculum für den Hochschullehrgang Quereinstieg Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) in einem Unterrichtsfach

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