Erweiterungsstudien nach § 38 c

Ihr Weg zu einer zusätzlichen Lehrbefähigung

Erweiterungsstudien nach § 38 d

Ihr Weg zum Masterstudium

Erweiterungsstudien Berufsbildung

Sie streben eine zusätzliche Lehrbefähigung an oder interessieren sich für ein Masterstudium, haben aber ein Bachelorstudium im Ausmaß von 180 ECTS-AP absolviert? Wir bieten interessante Erweiterungsstudien im Ausmaß von 60 ECTS-AP an.

Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Erweiterungsstudiums nach § 38 c erfüllen Absolvent*innen die Zulassungsvoraussetzung zu einem einschlägigen Masterstudium. Weiters erhalten Absolvent*innen der Erweiterungsstudien „Bewegung und Sport“, „Deutsch und Kommunikation an Berufsschulen“, „Politische Bildung“, „Berufsbezogene Fremdsprache“, „Fächerbündelwechsel Fachtheorie <–> Fachpraxis“ eine zusätzliche Lehrbefähigung im gewählten Fachbereich.

Sie haben ein Bachelorstudium im Ausmaß von 180 ECTS-AP absolviert und möchten auf 240 ECTS-AP erweitern? Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Erweiterungsstudiums nach § 38 d erlangen Absolvent*innen die Zulassungsvoraussetzungen zu einem einschlägigen Masterstudium der Sekundarstufe Berufsbildung. 

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