Auslandspraktika

Erasmus+ Auslandspraktika können in EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und Mazedonien durchgeführt werden.

Erasmus+ Auslandspraktika für Studierende und Graduierte

Interessierte müssen selbst eine Praktikumsstelle in einem geeigneten Unternehmen, einer Trainings- oder Forschungseinrichtung finden. Einrichtungen der Europäischen Union sind dabei ausgenommen.
Auch bezahlte Praktika sind möglich.
Die Wochenarbeitszeit muss mindestens 30 Stunden betragen.

Studierendenpraktika sind für Studierende der Primarstufe freiwillig. Diese erhalten einen Eintrag in ihrem Studienabschlusszeugnis. ECTS werden keine angerechnet.
Für Studierende im Bereich des Instituts für Berufsbildung sind auch Pflichtpraktika zulässig. Für diese Pflichtpraktika müssen VOR Antritt die Anrechnungen in ECTS geklärt werden.

Graduierte sind Personen, die ihr Studium abgeschlossen haben. Sie dürfen nicht mehr an einer Universität oder Hochschule inskribiert sein.
Innerhalb von 12 Monaten nach ihrem Abschluss können sie ein Graduiertenpraktikum absolvieren. Die Anmeldung muss unbedingt noch während der aktiven Studienzeit erfolgen.

Auslandspraktika müssen mindestens zwei volle Monate dauern.

Insgesamt stehen Studierenden im Bachelorzyklus 12 Monate und dann wieder im Masterzyklus erneut 12 Monate Förderzeitraum zur Verfügung. Natürlich nur, wenn genügend Budget dafür vorhanden ist. Studierende können auch mehrere unterschiedliche Auslandsmobilitäten durchführen und damit summieren.

NEU Blended Mobilities als Kurzzeitpraktika

Diese Kurzzeitpraktika eignen sich NUR für die Schulpraxis. Sie müssen mindestens 5 bis maximal 30 Tage dauern. Sie haben auch eine virtuelle Komponente. Studierende müssen sich selbst um eine geeignete Praxisschule und Praxisklasse kümmern. Es werden maximal 4 ECTS angerechnet. Im Vertrag muss im Voraus das geeignete Praxismodul aufscheinen.

Aktuelle Deadline für Kurzzeitpraktika: 14. Oktober 2023

Nähere Infos zu den Bewerbungsmodalitäten: siehe Downloads

Links

Erasmus+ Auslandspraktika – Procedere

Step 1

Erstinformationen / Beratung

Bitte besuchen Sie unsere Informationsveranstaltungen – siehe aktuelle Informationen auf der Webseite und den Info-Screens!

Informationsgespräche nur nach persönlicher Terminvereinbarung per E-Mail mit Jennifer Sinclair, BA MA jennifer.sinclair(at)phwien.ac.at

Erstinformationen finden Sie auch auf der Website der Nationalagentur.
Step 1
Step 2

Bewerbung

Die Bewerbung für die Erasmus+ Praktikumsförderung für ein Auslandspraktikum erfolgt an der Pädagogischen Hochschule. Auch Graduierte können in den ersten zwölf Monaten nach Abschluss eine Erasmus+ Förderung für ihr Praktikum erhalten. Vorrausetzung dafür ist allerdings, dass man sich noch während des Studiums für die Förderung bewirbt.

Auswahl der Praktikumsstelle:

Suchen Sie sich eine Praktikumsstelle in einem Erasmus+ Partnerland. Das Internationale Büro kann keine Praktikumsstellen vermitteln. Die Studierenden suchen sich selbst eine Praktikumsstelle.

Bewerbung/Registrierung in Mobility Online

Bitte registrieren Sie sich unbedingt unter obenstehenden Link "Outgoings: Link zur Bewerbung/Registrierung".

Erstellung eines Programms für das Praktikum

Studierende und Graduierte für eine Erasmus+ Praktikumsförderung werden von der Heimathochschule in einem Auswahlverfahren ermittelt. Dabei wird auch das Learning Agreement for Traineeship abgeschlossen. Darin werden die Tätigkeiten und Ziele des Praktikums festgehalten und die Anerkennung nach der Rückkehr geregelt.

Das Learning Agreement for Traineeship besteht aus 3 Teilen:
  • Section to be completed before the mobility (verpflichtend)
  • Section to be completed during the mobility (nur bei Änderungen während des Praktikums)
  • Section to be completed after the mobility (verpflichtend)
Die Erstellung des Learning Agreements erfolgt direkt in Mobility Online.
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Step 3

Nominierung

Die Nominierung erfolgt durch das Internationale Büro der PH Wien in Zusammenarbeit mit der HAUP.
Step 3
Step 4

Zugangsdaten

Nach der Nominierung erhalten Sie ein E-Mail mit der Aufforderung, weitere erforderliche Schritte durchzuführen.
Etwa drei Wochen vor dem geplanten Antritt des Erasmus+ Aufenthaltes liegt der Studierendenvertrag für Sie bereit. Der Vertrag muss ausgedruckt (2-fach), eigenhändig unterschrieben und (am besten eingeschrieben) an die HAUP gesendet werden.

Nach dem Einlangen des unterschriebenen Vertrages werden üblicherweise 70% des Zuschusses ausbezahlt.
Die restlichen 30% des Zuschusses erhalten Sie nach Abschluss Ihres Praktikums/ Rückkehr nach Einlangen der Aufenthaltsbestätigung bei der HAUP und Eingabe des Studierendenberichtes/ EU Survey (s.u. bei Punkt 7. Abschluss/ Rückkehr).

Step 4
Step 5

Das Sprachassessment (OLS)

In Verbindung mit Ihrem Erasmus+ Praktikumsaufenthalt wird auch die sprachliche Vorbereitung gefördert. Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Kenntnisse in den Sprachen Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch, und Tschechisch mittels Online-Assessments vor dem Aufenthalt zu prüfen, sofern eine dieser Sprachen Ihre Hauptarbeitssprache sein wird. Wenn das Ergebnis Ihres Assessments im Bereich A1 bis B1 liegt, wird Ihnen automatisch eine Sprachkurslizenz zugewiesen, damit Sie Ihre Kenntnisse in der Arbeitssprache auffrischen können.
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Step 6

Antritt des Praktikums

Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind nötig.
Wenn Sie ihr Praktikum nach Beendigung des Studiums beginnen (Graduiertenpraktikum), ist zu beachten, dass Sie nicht mehr als Studierende*r gelten und daher auch nicht mehr mitversichert sind! Kümmern Sie sich rechtzeitig um ausreichende Kanken-bzw. Haftpflichtversicherung!
Informieren Sie sich hier über die Versicherung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft.

Verlängerung eines Praktikumsaufenthaltes

Möchten Sie Ihren Praktikumsaufenthalt verlängern, so muss der entsprechende Antrag vier Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Praktikumsende gestellt werden. Zusätzlich muss dann ein neues Learning Agreement (Teil 2 des Learning Agreements/ during the mobility) vereinbart werden.
Step 6
Step 7

Abschluss/Nach der Rückkehr

Am Ende des Aufenthaltes müssen von Ihrer Aufnahmeeinrichtung die Aufenthaltsbestätigung, sowie das Traineeship Certificate (Teil 3 des Learning Agreements) ausgefüllt und bestätigt (unterschrieben und gestempelt) werden.

Schicken Sie Kopien beider Dokumente an die PH, sowie die Aufenthaltsbestätigung im Original per Post (am besten eingschrieben) an die HAUP.

Zusätzlich müssen Sie online einen Studierendenbericht/ EU Survey über Ihr Praktikum ausfüllen.

Auch nach Ende des Erasmus+ Aufenthalts ist gegebenenfalls wieder ein Sprachassessment (OLS) zu absolvieren. Dieses dient dazu zu messen, inwieweit sich Ihre Sprachkenntnisse im Zuge des Auslandsaufenthalts verbessert haben und hilft dadurch, das Angebot zu verbessern.

Freiwillige Praktika während der aktive Studienzeit müssen ins Diploma Supplement eingetragen werden. Für Praktika von Graduierten wird die Verwendung des Europass Mobilitätsnachweises empfohlen.

Step 7

Berichte von Praktikumsaufenthalten im Ausland

Graduiertenpraktika/Primarstufe

Outgoing Praktika Bericht – Deutschland Düsseldorf
Outgoing Praktika Primarstufe Bericht – Blended Mobility in Düsseldorf
Outgoing Praktika Bericht – Finnland Helsinki
Bericht vom Graduiertenpraktium in Helsinki
Outgoing Praktika Bericht – England Buntingford
Bericht vom Graduiertenpraktium in Buntingford
Outgoing Praktika Bericht – England London
Bericht vom Graduiertenpraktium in London
Outgoing Praktika Bericht – Irland Dublin
Bericht vom Graduiertenpraktium in Dublin
Outgoing Praktika Bericht – Spanien Valencia
Bericht vom Graduiertenpraktium in Valencia

Berufspraktika/IBB

Outgoing Praktika Bericht – Spanien San Sebastián
Bericht vom Berufspraktikum in San Sebastián
Outgoing Praktika Bericht – Spanien Mallorca
Bericht vom Berufspraktikum in Mallorca
Outgoing Praktika Bericht – Portugal Algave (2015)
Bericht vom Berufspraktikum in der Algave (2015)
Outgoing Praktika Bericht – Portugal Algave (2016)
Bericht vom Berufspraktikum in der Algave (2016)
Outgoing Praktika Bericht – Deutschland Berlin
Bericht vom Berufspraktikum in Berlin
Outgoing Praktika Bericht – Deutschland Bad Füssing
Bericht vom Berufspraktikum in Bad Füssing
Outgoing Praktika Bericht – England Bournemouth
Bericht vom Berufspraktikum in Bournemouth

Downloads

Anmeldeformular Kurzzeitmobilitäten Februar 2024
Finden Sie hier das Formular zur Anmeldung.
Verlängerungsantrag Auslandsaufenthalt
Finden Sie hier den Verlängerungsantrag für ihren Auslandsaufenthalt.
Kurzzeitmobilitäten 2024
Finden Sie hier nähere Infos zur Bewerbung für die diesjährigen Kurzzeitmobilitäten.
Zuschusshöhen 2022 nationale Bestimmungen
Finden Sie hier nähere Bestimmungen zu den Zuschusshöhen 2022.
Zuschusshöhen 2022
Erkundigen Sie sich hier über Zuschusshöhen.
Folder Auslandspraktika
Finden Sie hier einen Informationsfolder zu Auslandspraktika
Aufenthaltsbestätigung
Finden Sie hier das Formular für die Aufenthaltsbestätigung.

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