Outgoing Praktika Bericht – Deutschland Düsseldorf
Outgoing Praktika Primarstufe Bericht – Blended Mobility in Düsseldorf
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Erasmus+ Auslandspraktika können in EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und Mazedonien durchgeführt werden.
Interessierte müssen selbst eine Praktikumsstelle in einem geeigneten Unternehmen, einer Trainings- oder Forschungseinrichtung finden. Einrichtungen der Europäischen Union sind dabei ausgenommen.
Auch bezahlte Praktika sind möglich.
Die Wochenarbeitszeit muss mindestens 30 Stunden betragen.
Studierendenpraktika sind für Studierende der Primarstufe freiwillig. Diese erhalten einen Eintrag in ihrem Studienabschlusszeugnis. ECTS werden keine angerechnet.
Für Studierende im Bereich des Instituts für Berufsbildung sind auch Pflichtpraktika zulässig. Für diese Pflichtpraktika müssen VOR Antritt die Anrechnungen in ECTS geklärt werden.
Graduierte sind Personen, die ihr Studium abgeschlossen haben. Sie dürfen nicht mehr an einer Universität oder Hochschule inskribiert sein.
Innerhalb von 12 Monaten nach ihrem Abschluss können sie ein Graduiertenpraktikum absolvieren. Die Anmeldung muss unbedingt noch während der aktiven Studienzeit erfolgen.
Auslandspraktika müssen mindestens zwei volle Monate dauern.
Insgesamt stehen Studierenden im Bachelorzyklus 12 Monate und dann wieder im Masterzyklus erneut 12 Monate Förderzeitraum zur Verfügung. Natürlich nur, wenn genügend Budget dafür vorhanden ist. Studierende können auch mehrere unterschiedliche Auslandsmobilitäten durchführen und damit summieren.
Diese Kurzzeitpraktika eignen sich NUR für die Schulpraxis. Sie müssen mindestens 5 bis maximal 30 Tage dauern. Sie haben auch eine virtuelle Komponente. Studierende müssen sich selbst um eine geeignete Praxisschule und Praxisklasse kümmern. Es werden maximal 4 ECTS angerechnet. Im Vertrag muss im Voraus das geeignete Praxismodul aufscheinen.
Aktuelle Deadline für Kurzzeitpraktika: 14. Oktober 2023
Nähere Infos zu den Bewerbungsmodalitäten: siehe Downloads
Die Bewerbung für die Erasmus+ Praktikumsförderung für ein Auslandspraktikum erfolgt an der Pädagogischen Hochschule. Auch Graduierte können in den ersten zwölf Monaten nach Abschluss eine Erasmus+ Förderung für ihr Praktikum erhalten. Vorrausetzung dafür ist allerdings, dass man sich noch während des Studiums für die Förderung bewirbt.
Suchen Sie sich eine Praktikumsstelle in einem Erasmus+ Partnerland. Das Internationale Büro kann keine Praktikumsstellen vermitteln. Die Studierenden suchen sich selbst eine Praktikumsstelle.
Bitte registrieren Sie sich unbedingt unter obenstehenden Link "Outgoings: Link zur Bewerbung/Registrierung".
Studierende und Graduierte für eine Erasmus+ Praktikumsförderung werden von der Heimathochschule in einem Auswahlverfahren ermittelt. Dabei wird auch das Learning Agreement for Traineeship abgeschlossen. Darin werden die Tätigkeiten und Ziele des Praktikums festgehalten und die Anerkennung nach der Rückkehr geregelt.
Das Learning Agreement for Traineeship besteht aus 3 Teilen:Nach der Nominierung erhalten Sie ein E-Mail mit der Aufforderung, weitere erforderliche Schritte durchzuführen.
Etwa drei Wochen vor dem geplanten Antritt des Erasmus+ Aufenthaltes liegt der Studierendenvertrag für Sie bereit. Der Vertrag muss ausgedruckt (2-fach), eigenhändig unterschrieben und (am besten eingeschrieben) an die HAUP gesendet werden.
Nach dem Einlangen des unterschriebenen Vertrages werden üblicherweise 70% des Zuschusses ausbezahlt.
Die restlichen 30% des Zuschusses erhalten Sie nach Abschluss Ihres Praktikums/ Rückkehr nach Einlangen der Aufenthaltsbestätigung bei der HAUP und Eingabe des Studierendenberichtes/ EU Survey (s.u. bei Punkt 7. Abschluss/ Rückkehr).
Am Ende des Aufenthaltes müssen von Ihrer Aufnahmeeinrichtung die Aufenthaltsbestätigung, sowie das Traineeship Certificate (Teil 3 des Learning Agreements) ausgefüllt und bestätigt (unterschrieben und gestempelt) werden.
Schicken Sie Kopien beider Dokumente an die PH, sowie die Aufenthaltsbestätigung im Original per Post (am besten eingschrieben) an die HAUP.
Zusätzlich müssen Sie online einen Studierendenbericht/ EU Survey über Ihr Praktikum ausfüllen.
Auch nach Ende des Erasmus+ Aufenthalts ist gegebenenfalls wieder ein Sprachassessment (OLS) zu absolvieren. Dieses dient dazu zu messen, inwieweit sich Ihre Sprachkenntnisse im Zuge des Auslandsaufenthalts verbessert haben und hilft dadurch, das Angebot zu verbessern.
Freiwillige Praktika während der aktive Studienzeit müssen ins Diploma Supplement eingetragen werden. Für Praktika von Graduierten wird die Verwendung des Europass Mobilitätsnachweises empfohlen.
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