Hochschulkollegium
Das Hochschulkollegium
Laut § 17 (1) des Hochschulgesetzes obliegen dem Hochschulkollegium neben den durch andere gesetzliche Bestimmungen übertragenen Entscheidungsbefugnissen folgende Aufgaben:
1. Stellungnahme in Fragen der Entwicklung der inneren Organisation und Kommunikation (Organisationsplan, Satzung),
2. Stellungnahme im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Bestellung des Rektors oder der Rektorin,
2a. Stellungnahme bei Wiederbestellung von amtierenden Rektorinnen und Rektoren,
2b. Stellungnahme zum Vorschlag der Rektorin oder des Rektors betreffend die Bestellung der Vizerektorinnen und Vizerektoren durch die zuständige Bundesministerin oder den zuständigen Bundesminister,
2c. Wahl eines Mitglieds des Hochschulrates und Mitteilung des Ergebnisses der Wahl an die zuständige Bundesministerin oder den zuständigen Bundesminister,
3. Stellungnahme bei der Abberufung des Rektors oder der Rektorin oder des Vizerektors oder der Vizerektorin,
4. Erlassung des Curriculums und der Prüfungsordnung sowie deren Änderungen,
5. Beratung in pädagogischen Fragen,
6. Stellungnahme zu Beschwerden und Beschwerdevorentscheidungen gemäß § 14 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013, bei Beschwerden in Studienangelegenheiten, welche im Fall der Vorlage an das Verwaltungsgericht der Beschwerde anzuschließen ist,
7. Erlassung näherer Bestimmungen über Beginn und Ende der lehrveranstaltungsfreien Zeit,
8. Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und
9. Genehmigung der Geschäftsordnung des Hochschulkollegiums.
Geschäftsordnung und Antrangstellung
Finden Sie nachfolgend die Geschäftsordnung für Kollegialorgane an der PH Wien, sowie das Formular zur Antragsstellung an die Kollegialorgane.
Antragsformular an Kollegialorgane
Geschäftsordnung für Kollegialorgane der Pädagogischen Hochschule Wien
Vorsitz
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Vorsitz Stellvertretung
Vertreter*innen des Lehrpersonals
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Vertreter*innen des Verwaltungspersonals
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Vertreter*innen der Hochschulvertretung
- Kilian Sperk
- Philipp Gaigg
Ersatzmitglieder des Lehrpersonals
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