• Studien- und Prüfungsabteilung

Wer kann sich Schulpraktika anerkennen lassen?

Gemäß § 56 Abs. 2 Z 3 Hochschulgesetz können ab 01.10.2022 „einschlägige berufliche Tätigkeiten mit pädagogischen Anteilen für Lehramtsstudien“ anerkannt werden, wenn Studierende bereits während ihres Bachelorstudiums ein Dienstverhältnis an einer österreichischen Schule als Lehrperson (Sondervertrag) haben und keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (laut Curriculum) bestehen.

Meistgesuchte Services

Angebote für Schulen

Praxis

Institute