• Studien- und Prüfungsabteilung

Was muss ich bei der erstmaligen Inskiption sonst beachten?

Mit 01.07.2019 ist die Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung (UHSBV) in Kraft getreten.

Nach §27 UHSBV ist das Formular von allen Studienbewerber/innen anlässlich der erstmaligen Zulassung (Anmeldung bzw. Zulassung) zu einen Studium auszufüllen. Die Regelung gilt sowohl für ordentliche als auch außerordentliche Studien. Ohne den Nachweis der Teilnahme an der Umfrage, ist eine Inskription nicht möglich! Zur einfacheren Bearbeitung wurden für Studierende auch entsprechenden Web-Formulare zum Ausfüllen der Statistikerhebungen zur Verfügung gestellt.

Füllen Sie also bitte zur erstmaligen Inskiption folgendes Formular aus und schicken Sie die am Ende der Umfrage generierte PDF per E-Mail an die Studien- und Prüfungsabteilung: UHStat1 https://www.statistik.at/uhstat/uhstat1/

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