• Studien- und Prüfungsabteilung

Welche Voraussetzungen sind für die Anerkennung von Schulpraktika zu erfüllen?

Voraussetzung für eine Anerkennung seitens der Pädagogischen Hochschule Wien ist eine Bestätigung durch die Schulleitung, dass die curricular vorgesehenen Kompetenzen des jeweiligen Schulpraktikums (Semester 1 bis 8) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit von den Studierenden erworben bzw. unter Beweis gestellt werden konnten.

Hochschulrechtliche Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass die berufliche Tätigkeit als Lehrperson keine wesentlichen Unterschiede zu den (laut Curriculum des Bachelorstudiums Lehramt für die Primarstufe) vorgesehenen Kompetenzen (Lernergebnissen) aufweist. Schulpraktika sind im Bachelorstudium Lehramt für die Primarstufe in jedem (der acht) Semester vorgesehen. Daher ist für jedes Semester eine spezifische Bestätigung verfügbar.

Die Coaching- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen der pädagogisch-praktischen Module sind in jedem Fall weiterhin durch die Studierenden an der Pädagogischen Hochschule Wien zu absolvieren.

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