Anerkennungen

Auf der folgenden Seite finden Sie alle Informationen, wenn Sie Leistungen aus vorhergehenden Studien anrechnen lassen möchten:

Seit 01.05.2024 gelten neue Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen (Hochschulgesetz §56).

Neu:

Die Beantragung zur Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen ist unbeschränkt während des gesamten Studienverlaufs möglich.

Hinweis:

Für die Prüfung der Anerkennung werden die Gleichwertigkeit, Inhalt, Umfang und die Leistungsbeurteilung (gemäß Curriculum) herangezogen.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Der Antrag auf Anerkennung muss zusammen mit den Leistungsnachweisen und den Leistungsbeschreibungen gesammelt in einem E-Mail (a.sup@phwien.ac.at) oder persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung eingereicht werden. Das reine Erfassen der Anerkennung in PH-Online ist nicht ausreichend. Der vollständige Antrag muss in der Studienabteilung eingehen.

Einen Leitfaden für die Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie hier.

Die anerkannten Prüfungsleistungen sind NUR auf dem durch das Team der Studien- und Prüfungsabteilung ausgestellten Studienerfolgsnachweis ersichtlich.

ACHTUNG: Alle Studierenden, die mit WiSe 21/22 oder später mit ihrem Studium angefangen haben, können Anerkennungen von Leistungen vor Studienbeginn nur innerhalb der ersten beiden Semestern beantragen.

Laut § 57 Hochschulgesetz: Anerkennung von wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten

§ 57. (1) Die Anerkennung von wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten ist unbeschadet von Abs. 2 unzulässig.

(2) Positiv beurteilte wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten, die Studierende in einem Studium verfasst haben, das sie aus rechtlichen Gründen nicht mehr erfolgreich abschließen können, sind auf Antrag der oder des Studierenden von dem für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ bescheidmäßig anzuerkennen, wenn sie den im Curriculum des Studiums, für das die Arbeit anerkannt werden soll, festgelegten Anforderungen einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit entsprechen. Die Anerkennung derartiger Arbeiten für mehr als ein Studium ist unzulässig.

Downloads

Nachfolgend finden Sie den Leitfaden für Anerkennungen von Prüfungsleistungen.

Leitfaden Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen
In diesem Dokument erfahren Sie alles über die Anerkennung von Leistungen an der PH Wien.

Berücksichtigung der Berufstätigkeit

Ja dies ist möglich. Alle Informationen finden Sie im Mitteilungsblatt der PH Wien unter folgenden Link: Durchführungsbestimmungen

Bitte belegen Sie die entsprechenden PPS-Lehrveranstaltungen während der Belegungsfrist. Ohne Fipxlatz ist eine Berücksichtigung bzw. Anerkennung der Praxis nicht möglich.

Für die Berücksichtigung im Bachelor finden Sie alle notwendigen Dokumente im HUB der PH Wien unter: HUB Unterlagen für Praktisch-Pädagogische Studien

Für die Berücksichtigung im Master laden Sie bitte bei Ihrer Bewerbung die Nachweise hoch, bzw. schicken die Nachweise über Ihre Diensttätigkeit an a.sup@phwien.ac.at
Sie erhalten dann in der Lehrveranstaltung die weiteren Informationen.

Unterlagen

Für die Berücksichtigung bzw. Anerkennung der Berufstätigkeit finden Sie alle notwendigen Dokumente im HUB der PH Wien unter: HUB Unterlagen für Praktisch-Pädagogische Studien

Alle Informationen zu den Vorrausetzungen für die Berücksichtigung bzw. Anerkennung der Berufstätigkeit finden Sie im Mitteilungsblatt der PH Wien unter folgenden Link: Durchführungsbestimmungen

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