• Induktion

Was ist, wenn ich eine mindestens einjährige Lehrpraxis von mindestens 25 % einer Vollbeschäftigung an einer Schule vorweisen kann?

Wenn Sie eine mindestens einjährige Lehrpraxis von mindestens 25 % einer Vollbeschäftigung an einer Schule vorweisen können, können Sie mit Ihrem Dienstgeber Kontakt aufnehmen und verbindlich abklären, ob Sie die Ausnahme von der Induktionsphase gemäß § 38 Abs. 13 VBG bzw. § 3 Abs. 13. LVG in Anspruch nehmen können. Bis dahin empfehlen wir den Besuch der Induktionslehrveranstaltungen nach § 38 Abs. 12 VBG bzw. nach § 3 Abs. 12. LVG.

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