Outgoing Praktika Bericht – Deutschland Düsseldorf
Outgoing Praktika Primarstufe Bericht – Blended Mobility in Düsseldorf
Wenn Sie Interesse haben, Ihr Praktikum an der PH Wien zu absolvieren, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Schicken Sie es zusammen mit Ihrem Lebenslauf, Ihrem Bewerbungsschreiben und einem Empfehlungsschreiben an Frau Sinclair.
Incoming Praktikanten mit einer Praktikumsdauer von sechs Monaten oder weniger erhalten keinen Urlaub von der Gastuniversität.
Anmeldeformular: siehe Downloads
Erasmus+ Auslandspraktika können in EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und Nord-Mazedonien durchgeführt werden.
Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2025/26 und das Sommersemester 2026 ist von 13.01.2025 – 09.02.2025 bis spätestens 14:00 Uhr.
Bewerbungen werden nur in diesem Zeitraum angenommen. Bewerbungsinformationen und -formulare finden Sie unter Downloads.
Diese Kurzzeitpraktika eignen sich NUR für die Schulpraxis. Sie müssen mindestens 19 bis maximal 30 Tage dauern. Die Blended Mobilities beinhalten eine virtuelle Komponente mit einer/m Mentor*in. Die Studierenden haben die Möglichkeit, an einem von der PH Wien organisierten Schulpraktikum teilzunehmen und müssen sich nicht selbst um eine Praxisschule kümmern. Studierende können sich aber auch selbst um eine geeignete Praxisschule und Praxisklasse kümmern. Es werden maximal 5 ECTS angerechnet für drei Wochen. Im Vertrag muss im Voraus das geeignete Praxismodul aufscheinen.
Nähere Infos zu den Bewerbungsmodalitäten: siehe Downloads
Interessierte müssen selbst eine Praktikumsstelle in einem geeigneten Unternehmen, einer Trainings- oder Forschungseinrichtung finden. Einrichtungen der Europäischen Union sind dabei ausgenommen. Die Wochenarbeitszeit muss mindestens 30 Stunden betragen.
Langzeitstudierendenpraktika sind für Studierende der Primarstufe freiwillig. Diese erhalten einen Eintrag in ihrem Studienabschlusszeugnis. ECTS werden keine angerechnet.
Für Studierende im Bereich des Instituts für Berufsbildung sind auch Pflichtpraktika zulässig. Für diese Pflichtpraktika muss die Anrechnung der ECTS bereits VOR dem Antritt geklärt werden.
Die Anmeldung für Langzeitpraktika sollte mindestens ein Jahr vor der geplanten Abreise der/s Studierenden erfolgen, da die Erasmus-Finanzierung vom Budget abhängt.
Insgesamt stehen Studierenden im Bachelorzyklus 12 Monate und dann im Masterzyklus erneut 12 Monate Förderzeitraum zur Verfügung. Natürlich nur, wenn genügend Budget dafür vorhanden ist. Studierende können auch mehrere unterschiedliche Auslandsmobilitäten durchführen und damit summieren.
Als Alternative: https://www.weltweitunterrichten.at
Bitte besuchen Sie unsere Informationsveranstaltungen – siehe aktuelle Informationen auf der Webseite und den Info-Screens, Haus 4.
Informationsgespräche nur nach persönlicher Terminvereinbarung per E-Mail mit Jennifer Sinclair, BA MA jennifer.sinclair(at)phwien.ac.at
Erstinformationen finden Sie auch auf der Website der Nationalagentur Erasmus+.
Die Bewerbung für die Erasmus+ Praktikumsförderung für ein Auslandspraktikum erfolgt an der Pädagogischen Hochschule.
Suchen Sie sich eine Praktikumsstelle in einem Erasmus+ Partnerland. Das Internationale Büro kann keine Praktikumsstellen vermitteln. Die Studierenden suchen sich selbst eine Langzeitpraktikumsstelle.
Studierende für eine Erasmus+ Praktikumsförderung werden von der Heimathochschule in einem Auswahlverfahren ermittelt. Dabei wird auch das Learning Agreement for Traineeship abgeschlossen. Darin werden die Tätigkeiten und Ziele des Praktikums festgehalten und die Anerkennung nach der Rückkehr geregelt.
Das Learning Agreement for Traineeship besteht aus 3 Teilen:Nach der Nominierung erhalten Sie ein E-Mail mit der Aufforderung, weitere erforderliche Schritte durchzuführen.
Etwa drei Wochen vor dem geplanten Antritt des Erasmus+ Aufenthaltes liegt der Studierendenvertrag für Sie bereit. Der Vertrag muss ausgedruckt (2-fach), eigenhändig unterschrieben und (am besten eingeschrieben) an die HAUP gesendet werden.
Die restlichen 30% des Zuschusses erhalten Sie nach Abschluss Ihres Praktikums/ Rückkehr nach Einlangen der Aufenthaltsbestätigung bei der HAUP und Eingabe des Studierendenberichtes/ EU Survey (s.u. bei Punkt 7. Abschluss/ Rückkehr).
Am Ende des Aufenthaltes müssen von Ihrer Aufnahmeeinrichtung die Aufenthaltsbestätigung, sowie das Traineeship Certificate (Teil 3 des Learning Agreements) ausgefüllt und bestätigt (unterschrieben und gestempelt) werden.
Schicken Sie Kopien beider Dokumente an die PH, sowie die Aufenthaltsbestätigung im Original per Post (am besten eingeschrieben) an die HAUP.
Zusätzlich müssen Sie online einen Studierendenbericht/ EU Survey über Ihr Praktikum ausfüllen.
Auch nach Ende des Erasmus+ Aufenthalts ist gegebenenfalls wieder ein Sprachassessment (OLS) zu absolvieren. Dieses dient dazu zu messen, inwieweit sich Ihre Sprachkenntnisse im Zuge des Auslandsaufenthalts verbessert haben und hilft dadurch, das Angebot zu verbessern.
Freiwillige Praktika während der aktiven Studienzeit müssen ins Diploma Supplement eingetragen werden.
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