Hochschullehrgang/a.o.
Masterstudium Quereinstieg im Bereich der Inklusiven Pädagogik (Fokus Beeinträchtigung)
Organisationsform
berufsbegleitend
Mindeststudiendauer
Hochschullehrgang: 4 Semester
120 ECTS-Anrechnungspunkte
150 ECTS-Anrechnungspunkte
Studiengebühren
keine Studiengebühren außer: ÖH-Beitrag
Studienbeginn
voraussichtlicher Start: Herbst 2026
Hochschullehrgang: Hochschullehrgangszeugnis (berechtigt zur Tätigkeit als Inklusive*r Pädagog*in in der Sekundarstufe)
a.o. Masterstudium: “Master of Arts (Continuing Education)” – MA (CE)
Inklusion gestalten – Vielfalt professionell begleiten
Der QUEREINSTIEG im Bereich der Inklusiven Pädagogik (Fokus Beeinträchtigung) zielt darauf ab, Lehrkräfte für die spezifische pädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung, Lernschwierigkeiten und psychosozialen Benachteiligungen in der Sekundarstufe zu qualifizieren. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertieftes Wissen zu bio-psychosozialen Konzepten und Modellen von Behinderung und zur schulischen Inklusion und sind in der Lage, Unterricht individuell auf die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler abzustimmen.
Im Rahmen des Hochschullehrgangs werden grundlegende Theorien zum Erkennen und Verstehen von Lernbarrieren sowie Konzepte und Methoden zur schulischen Förderung vermittelt. Die Studierenden erwerben fachdidaktische Kompetenzen für die Gestaltung von inklusivem Unterricht, Kompetenzen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie in der Beratung und Berufsorientierung. Ein besonderer Fokus liegt auf der pädagogischen Diagnostik sowie auf Präventions-, Interventions- und Förderansätzen.
Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, Lern- und Entwicklungsbarrieren zu analysieren und spezifische pädagogische Bedarfe zu identifizieren, um durch subjekt-, system- und ressourcenorientierte Maßnahmen Schülerinnen und Schüler in ihrem Bildungsprozess zu unterstützen. Zu den beruflichen Wirkungsfeldern zählen neben möglichen Koordinations- und Unterstützungsfunktionen an Schulen vor allem die (multi-)professionelle Tätigkeit in inklusiven Klassen sowie in spezialisierten Schulen.
Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie direkt bei Ihrer Bildungsdirektion oder auf der Informationsseite des BMB.
Bildungsdirektion
Zuständigkeit der Bildungsdirektion
Die Frage, ob für Sie eine Berechtigung oder Verpflichtung zur Absolvierung des Quereinstiegsstudiums besteht, kann ausschließlich die zuständige Bildungsdirektion beantworten. Bitte richten Sie alle Anfragen rund um Ihre Ausbildungsauflage sowie sämtliche dienstrechtliche Anliegen direkt an Ihre Bildungsdirektion als zuständige Dienstgeberin.
Einführende Lehrveranstaltungen
Auch Quereinsteiger*innen durchlaufen zu Beginn ihrer Lehrtätigkeit eine zwölfmonatige Induktionsphase. In dieser berufsbegleitenden Phase werden sie an ihrem Schulstandort von einer*m erfahrenen Mentor*in fachlich und persönlich begleitet. Alle Details zur Induktion finden Sie unter Induktion.
Informationen zur Anmeldung zu den einführenden Lehrveranstaltungen sowie die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie ebenfalls im Bereich Induktion.
Allgemeine Informationen zum HLG/a.o. Masterstudium
Zielgruppen
Das Studienangebot wendet sich an Personen, die ohne klassisches Lehramtsstudium im Bereich der Inklusiven Pädagogik (Fokus Beeinträchtigung) in der Sekundarstufe tätig sind, eine Zertifizierung für den Quereinstieg im Bereich Inklusive Pädagogik (Fokus Beeinträchtigung) erhalten haben und von ihrer Bildungsdirektion eine entsprechende Ausbildungsauflage vorgeschrieben bekommen haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Hochschullehrgang QUEREINSTIEG bzw. a.o Masterstudium im Bereich der Inklusiven Pädagogik (Fokus Beeinträchtigung – abgekürzt HLG/a.o. Master QUER-IP – setzt nach § 52f Abs. 2 Hochschulgesetz 2005 igdF (im Folgenden abgekürzt HG) ein aufrechtes Dienstverhältnis als Lehrerinnen und Lehrer voraus, das durch eine Zertifizierung für den Quereinstieg im Bereich Inklusive Pädagogik (Fokus Beeinträchtigung) begründet wurde.
Die Ausbildungsauflage muss im Dienstvertrag gemäß § 38 Abs. 3 VBG 1948 oder § 3 Abs. 3 LVG 1966 ausgewiesen sein.
Informationen zum verpflichtenden Eignungsfeststellungsverfahren: Klasse JOB – Als Quereinsteiger*in einsteigen!
Informationen zum Anmeldeprozess
Eine direkte Anmeldung oder Bewerbung zum Quereinstieg ist nicht möglich. Der Weg zum Studienplatz führt über das Portal Klasse JOB – Als Quereinsteiger*in einsteigen! Sobald Sie zertifiziert wurden und eine Schulzuteilung erhalten haben, werden Sie seitens der Bildungsdirektionen an eine PH zugeteilt. Sie bekommen eine E-Mail mit allen weiteren Informationen.
WICHTIG
HLG und a.o. Masterstudium verlaufen in den ersten vier Semestern inhaltlich parallel. Das a.o. Masterstudium umfasst darüber hinaus ein Mastermodul im fünften und sechsten Semester.
Quereinstieg Primarstufe
Ein Quereinstieg für die Volksschule ist aktuell (noch) nicht möglich. Die Bildungsinitiative Teach for Austria startet ab dem Schuljahr 2025/26 an ausgewählten Wiener Volksschulen mit einem Pilotprojekt zum Quereinstieg in der Primarstufe. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite Teach For Austria.
Quereinstieg Sekundarstufe (Allgemeinbildung) in einem Unterrichtsfach
Für Informationen zum Hochschullehrgang bzw. Außerordentliches Masterstudium Quereinstieg Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) in einem Unterrichtsfach wenden Sie sich an: Quereinstieg@phwien.ac.at.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Nein, das Angebot steht ausschließlich Personen offen, die über kein abgeschlossenes Lehramtsstudium verfügen, jedoch eine fachlich einschlägige Ausbildung und Berufserfahrung mitbringen.
Wenn Sie als ausgebildete Lehrperson eine Weiterqualifizierung im Bereich Inklusion suchen, finden Sie passende Angebote unter Hochschullehrgänge der PH Wien
Nach Abschluss aller Pflicht- und Wahlpflichtmodule wird ein Hochschullehrgangszeugnis ausgestellt. Dieses dokumentiert Ihre Qualifikation als Inklusive*r Pädagog*in für die Sekundarstufe.
Die für Sie geltende Abschlussfrist ist in Ihrem Dienstvertrag festgehalten. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Bildungsdirektion.
Mit dem Abschluss des HLG bzw. a.o. Masterstudiums Quereinstieg Inklusive Pädagogik (Fokus Beeinträchtigung) sind Sie formal als Inklusive*r Pädagog*in in der Sekundarstufe qualifiziert.
Für konkrete dienstrechtliche Fragen zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis ist Ihre Bildungsdirektion die richtige Anlaufstelle.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Team Quereinstieg Inklusive Pädagogik
Pädagogische Hochschule Wien
Grenzackerstraße 18, 1100 Wien
E-Mail: quereinstieg.ip@phwien.ac.at