Masterprüfungen
Masterprüfungen
Die Masterprüfung ist die letzte Prüfung vor dem Studienabschluss eines Masterstudiums oder eines Hochschullehrgangs mit Masterabschluss. Die Prüfung wird durch eine Prüfungskommission, der mindestens drei Personen angehören, in Form einer mündlichen Prüfung durchgeführt. Masterprüfungen werden öffentlich abgehalten. Eine detaillierte Übersicht über alle Schritte der Masterprüfung finden Sie in den Downloads in der Prozessübersicht.
Erstprüferin bzw. Erstprüfer ist die Betreuerin bzw. der Betreuer der Masterarbeit. Das Prüfungsfach umfasst die wissenschaftliche Arbeit sowie deren wissenschaftliches Umfeld.
Die Zweitprüferin bzw. der Zweitprüfer sowie das zugehörige zweite Prüfungsfach können von der Studierenden bzw. dem Studierenden im Rahmen der Vorgaben des Curriculums frei gewählt werden. Das jeweils gültige Curriculum ist im Mitteilungsblatt der PH Wien abrufbar.
Die inhaltliche Eingrenzung der beiden Prüfungsfächer erfolgt auf Initiative der/des Studierenden in Absprache mit Erst- und Zweitprüfer*in.
Die Abhaltung der Masterprüfungen ist nur an bestimmten vorab festgesetzten Terminen möglich. Es stehen im Abstand von mindestens 14 Tagen Prüfungstage (jeweils Montagnachmittag bzw. im Februar, Juli und September montags ganztägig) – abhängig von der Verfügbarkeit von Vorsitzterminen – zur Verfügung.
Betreuer*innen der Masterarbeit wählen gemeinsam mit dem*der Studierenden sowie dem*der Zweitprüfer*in den für sie passenden Prüfungstermin im dafür vorgesehenen Moodle-Kurs aus. Die Buchung des Prüfungstermins erfolgt durch den*die Erstprüfer*in (= Betreuer*in der Masterarbeit) über Moodle.
Es ist zu beachten, dass zwischen der Antragstellung (= Eingangsdatum des Antrags am I:PSA bzw. am I:SBB) und dem Prüfungstermin mindestens vier Wochen Vorbereitungszeit liegen müssen.
Der*die Studierende übermittelt das Formular „Anmeldung zur Masterprüfung“ sowie die „Abschrift der Studiendaten“ (Studienerfolgsnachweis) an:
– Primarstufe: master.primarstufe@phwien.ac.at
– Berufsbildung: master.berufsbildung@phwien.ac.at und master.primarstufe@phwien.ac.at
Eine Abmeldung von der Masterprüfung ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin am Institut Primarstufenausbildung (I:PSA) bzw. am Institut Sekundarstufe Berufsbildung (I:SBB) möglich.
Erfolgt keine Abmeldung und erscheint die Studierende bzw. der Studierende nicht zur Masterprüfung, so gilt die Masterprüfung als nicht beurteilt.
Die Masterprüfung hat laut §30 Satzung der PH Wien i.d.g.F. mündlich und öffentlich zu erfolgen, wobei die Mindestdauer mit 45 Minuten reiner Prüfungszeit festgelegt ist.
Im Anschluss an die Masterprüfung wird das Prüfungsergebnis durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden der Prüfungskommission an die Abteilung Studien und Prüfungen (A:SUP) zur Eintragung in PH-Online übermittelt.
Die A:SUP verbucht daraufhin den studienrechtlichen Abschluss. Sobald dieser Schritt erfolgt ist, sind die Abschlussdokumente in der A:SUP abholbereit und die*der Studierende wird darüber per Mail informiert. Ab diesem Zeitpunkt ist auch eine Anmeldung zur akademischen Feier möglich.
Termine und Informationen für akademische Feiern finden Sie im Webseitenbereich der Abteilung Studien und Prüfungen unter „Aktuelles“.
Downloads
Nachfolgend finden Sie alle relevanten Dokumente für die Masterprüfungen an der Pädagogischen Hochschule Wien.