• Studien- und Prüfungsabteilung

Welche Termine gelten im Studienjahr? Wie ist ein Studienjahr aufgebaut?

Das Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Es besteht aus dem Wintersemester und dem Sommersemester, jeweils einschließlich der lehrveranstaltungsfreien Zeit (§ 36 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F.).
Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet am 28./29. Februar des Folgejahres.
Das Sommersemester beginnt am darauffolgenden 1. März und endet am 30. September.

Folgende Tage des Studienjahres gelten, wenn nachfolgend nicht anders geregelt, als lehrveranstaltungsfreie Zeit:

  1. die Samstage
  2. die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage, der Allerseelentag, der Festtag des Landespatrons am 15. November
  3. die Tage vom 23. Dezember bis einschließlich 7. Jänner des Folgejahres (Weihnachtsferien)
  4. die Semesterferien vom 1. Februar bis einschließlich 28./29. Februar
  5. die Karwoche (Osterferien)
  6. die Sommerferien, die am 1. Juli beginnen und bis einschließlich 4. September dauern

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