Curricularkommision

Die Curricularkommision

Laut § 17 (8) des Hochschulgesetzes ist für die Erlassung und Änderung der Curricula gemäß § 42 sind entscheidungsbefugte Curricularkommissionen einzusetzen. Jede Curricularkommission setzt sich zusammen aus sechs Vertretern und Vertreterinnen des Lehrpersonals der Pädagogischen Hochschule und drei Vertretern und Vertreterinnen der Studierenden. Die Curricularkommission ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder sowie mindestens zwei Mitglieder aus dem Bereich des Lehrpersonals und ein Mitglied aus dem Bereich der Studierenden anwesend sind. Die Curricularkommissionen sind längstens für die Dauer der Funktionsperiode des Hochschulkollegiums einzurichten. Die Curricularkommissionen sind an die Richtlinien des Hochschulkollegiums gebunden, ihre Beschlüsse bedürfen der Genehmigung des Hochschulkollegiums.

Geschäftsordnung und Antrangstellung

Finden Sie nachfolgend die Geschäftsordnung für Kollegialorgane an der PH Wien, sowie das Formular zur Antragsstellung an die Kollegialorgane.

Antragsformular an Kollegialorgane
Finden Sie hier das Formular zur Antragsstellung an Kollegialorgane
Geschäftsordnung für Kollegialorgane der Pädagogischen Hochschule Wien
Finden Sie hier die Geschäftsordnung für Kollegialorgane.

Vorsitz und Stellvertretung

Vorsitz Stellvertretung

Andrea
HOCH

,

BEd MA
mehr erfahren

Vertreter*innen des Lehrpersonals

Mag.a Dr.in
Christine
OTTNER-DIESENBERGER

,

MAS
HS-Prof. Mag.rer.nat. Dr.phil.
Mag. Dr.
Jure
PURGAJ
Hochschulprofessor für Fachdidaktik Mode und Design, Studienprogrammleiter des Masterstudiums Modemanagement
mehr erfahren

Vertreter*innen der Hochschulvertretung

  • Kilian Sperk
  • Philipp Gaigg

Meistgesuchte Services

Angebote für Schulen

Praxis

Institute