Curricularkommision
Die Curricularkommision
Laut § 17 (8) des Hochschulgesetzes ist für die Erlassung und Änderung der Curricula gemäß § 42 sind entscheidungsbefugte Curricularkommissionen einzusetzen. Jede Curricularkommission setzt sich zusammen aus sechs Vertretern und Vertreterinnen des Lehrpersonals der Pädagogischen Hochschule und drei Vertretern und Vertreterinnen der Studierenden. Die Curricularkommission ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder sowie mindestens zwei Mitglieder aus dem Bereich des Lehrpersonals und ein Mitglied aus dem Bereich der Studierenden anwesend sind. Die Curricularkommissionen sind längstens für die Dauer der Funktionsperiode des Hochschulkollegiums einzurichten. Die Curricularkommissionen sind an die Richtlinien des Hochschulkollegiums gebunden, ihre Beschlüsse bedürfen der Genehmigung des Hochschulkollegiums.
Geschäftsordnung und Antrangstellung
Finden Sie nachfolgend die Geschäftsordnung für Kollegialorgane an der PH Wien, sowie das Formular zur Antragsstellung an die Kollegialorgane.
Antragsformular an Kollegialorgane
Geschäftsordnung für Kollegialorgane der Pädagogischen Hochschule Wien
Vorsitz und Stellvertretung
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Vorsitz Stellvertretung
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Vertreter*innen des Lehrpersonals
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Vertreter*innen der Hochschulvertretung
- Kilian Sperk
- Philipp Gaigg