• Induktion

Grundsätzlich finden die Lehrveranstaltungen an der PH Wien in Präsenz statt. Per Zoom wird im Sommersemester nur die LV 719INDUK02 „Induktion: einführende Lehrveranstaltung Leistungsfeststellung“ stattfinden. Bei LV 719INDUK01 „Induktion: einführende Lehrveranstaltung Angewandtes Schulrecht“ wird noch kommuniziert, ob der einzelne Lehrveranstaltungstermin per Zoom oder in Präsenz stattfindet.

Auch die Lehrveranstaltungen im Rahmen der InduktionPLUS werden in Präsenz stattfinden. Nur die LV 719INDUK17 „InduktionPLUS: Mein erstes Dienstjahr im Schuldienst – Reflexion“ ist anders zu absolvieren. Es handelt sich um eine von Ihnen zu Hause zu verfassende Reflexion, die Sie bis zum angegebenen Abgabetermin Onlinefenster hochladen dürfen. Die Reflexion ist dafür da Sie zu unterstützen. Der Inhalt wird die Ausstellung der Teilnahmebestätigung – bei Einhaltung des Umfanges und der Formalia – nicht beeinflussen.

  • Induktion

Sollte ein Lehrveranstaltungstermin nicht in einem im Eingang des Hauses 4 ersichtlich gemachten Raum der PH Wien, Grenzackerstraße 18, 1100 Wien, stattfinden und in PH-Online bei der Lehrveranstaltung kein Raum hinterlegt sein, wird der Raum/Veranstaltungsort am Tag davor von uns per E-Mail an Sie ausgesandt. Bitte verwenden Sie in PH-Online Ihre dienstliche E-Mail-Adresse damit Sie diese Aussendungen erhalten. E-Mails an private E-Mail-Adressen werden nicht immer von den Providern durchgelassen und fehlt Ihnen dann die konkrete Information.

  • Induktion

Wenn Sie im Krankenstand sind, sind sie krank und können aus dienstrechtlichen Gründen nicht an der Lehrveranstaltung teilnehmen. Bitte holen Sie die Lehrveranstaltung zu einem späteren Termin nach und fragen Sie bei induktion@phwien.ac.at nach einem noch verfügbaren Restplatz für einen späteren Termin im laufenden Semester.

  • Induktion

Wenn Ihre Anstellung erst ab dem 1. März 2023 erfolgte, können Sie sich per E-Mail an induktion@phwien.ac.at wenden und nachfragen, ob es noch eine Nachmeldemöglichkeit auf Restplätze bei der/den gewünschten Lehrveranstaltung/en gibt. Das ganze Team Induktion arbeitet von diesem Postfach aus und hat darauf Zugriff. Sie erleichtern uns die Organisation ungemein, wenn Sie dieses Postfach nutzen. Vielen Dank.

  • Induktion

Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen sind in folgenden Anmeldefenstern über PH-Online möglich:

  • Wintersemester: 01.-30. September
  • Sommersemester: 01.-28. Februar

An die Anmeldefenster schließt ein dreiwöchiger Befassungszeitraum an. D.h. Sie bekommen Ende Oktober bzw. Ende März eine Zu- oder Absage bzgl. jeder einzelnen Lehrveranstaltung zu der Sie sich im Anmeldefenster über PH-Online angemeldet haben.

Die Belegung der Lehrveranstaltungen erfolgt in Eigenverantwortung der Teilnehmer*innen. Sie sind dafür zuständig sich die Induktionsphase zu organisieren und sich rechtlich zu informieren.

Bitte beachten Sie, die einführenden und begleitenden Lehrveranstaltungen zu Ihrer Induktionsphase in dem Bundesland zu absolvieren, wo Sie auch Ihre Anstellung haben.

  • Induktion

Um an den Lehrveranstaltungen der Induktionsphase NEU an der PH Wien teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PH-Online Basisaccount, eine Bewerbung auf den Lehrgang Fortbildung und eine Zuordnung zu Ihrer Schule.

Nähere Informationen zum PH-Online Basisaccount können Sie folgendem Link entnehmen: https://www.ph-online.ac.at/ph-wien/. Gleich nach der Registrierung wird Ihnen ein Aktivierungslink zugesendet (bitte auch den Spam-Ordner kontrollieren!). Sollten Sie statt des Aktivierungslinks eine Fehlermeldung zugesendet bekommen, so wenden Sie sich bitte an die Kollegen:innen der PH-Online Abteilung (01 / 60118-2580 oder phonline@phwien.ac.at).

Anschließend können Sie sich auf PH-Online einloggen und für den Lehrgang Fortbildung bewerben. Sie erhalten innerhalb von 1-2 Werktagen einen PIN-Code, welchen Sie auf der Startseite (Link: https://www.ph-online.ac.at/ph-wien/) einlösen können. Bitte kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner!

Bitten Sie dann Ihre Schulleitung, Sie auf PH-Online der Schule zuzuordnen. Das passende Handout finden Sie hier. In der Vergangenheit konnten sich hier die Schulleitungen gegenseitig gut aushelfen.

Wenn Sie dies alles erledigt haben, können Sie sich im Rahmen der Anmeldefenster über PH-Online bzw. im Falle der Anstellung ab 1. März 2023 per E-Mail an induktion@phwien.ac.at zu den einzelnen Lehrveranstaltungen anmelden.

  • Induktion

Nach der derzeitigen Rechtslage sind an den Pädagogischen Hochschulen weder Anrechnungen aus dem Studium auf die Induktionsphase noch von der Induktionsphase auf Ihr Studium möglich. Bitte klären Sie mit Ihrem Dienstgeber, was Sie anrechnen können. Wir an der PH-Wien bieten lediglich die zu besuchenden Induktionslehrveranstaltungen an.

  • Induktion

Wenn Sie eine mindestens einjährige Lehrpraxis von mindestens 25 % einer Vollbeschäftigung an einer Schule vorweisen können, können Sie mit Ihrem Dienstgeber Kontakt aufnehmen und verbindlich abklären, ob Sie die Ausnahme von der Induktionsphase gemäß § 38 Abs. 13 VBG bzw. § 3 Abs. 13. LVG in Anspruch nehmen können. Bis dahin empfehlen wir den Besuch der Induktionslehrveranstaltungen nach § 38 Abs. 12 VBG bzw. nach § 3 Abs. 12. LVG.

  • Induktion

Für den Nachweis der 40 bzw. 80 Unterrichtseinheiten sammeln Sie bitte die einzelnen Teilnahmebestätigungen der einzelnen Lehrveranstaltungen und legen diese gesammelt Ihrem Dienstgeber vor. Ob Sie in der Primarstufe oder der Sekundarstufe teilgenommen haben, ist aus den Teilnahmebestätigungen nicht ersichtlich. Die einzelnen Teilnahmebestätigungen können Sie der Applikation „Teilnahmebestätigung“ auf PH-Online entnehmen und von dort aus ausdrucken oder herunterladen. Die PH Wien hat mindestens 4 Wochen Zeit für die Ausstellung der Teilnahmebestätigungen.

  • Induktion

Die Lehrveranstaltungen im Rahmen der Induktionsphase NEU sind eine verpflichtende Fortbildungsveranstaltung mit 100 % Anwesenheit. D.h. wir können Ihnen pro Lehrveranstaltung nur eine Teilnahmebestätigung für die Lehrveranstaltung bei umfassender Anwesenheit von 100 % ausstellen. Aufgrund der Fortbildungsverpflichtung müssen Sie mit Ihrer Schulleitung die organisatorische Einteilung in Ihrer Schule besprechen und sich notfalls für den Besuch der Fortbildungslehrveranstaltung freistellen lassen.

  • Induktion

Ob Sie unter § 38 Abs. 12 Z 1 oder Z 2 VBG (bzw. § 3 Abs. 12 Z 1 oder Z 2 LVG) fallen, können Sie verbindlich bei Ihrem Dienstgeber erfragen. Das Team der Induktion an der PH Wien kann Ihnen hier mangels rechtlicher Zuständigkeit keine Auskunft erteilen.

  • Dienste

eduroam (Education Roaming) ist ein internationales Projekt. Es ermöglicht Nutzer*innen, die WLAN-Infrastruktur der teilnehmenden Bildungseinrichtungen mit den WLAN-Zugangsdaten ihrer eigenen Bildungseinrichtung zu verwenden.

Wenn Sie ordentliche*r Studierende*r der PH Wien sind, haben Sie einen eduroam Zugang. Verwenden Sie dazu Ihren PH-Online Benutzernamen + @on.phwien.ac.at und Ihr PH-Online Kennwort.

  • Berufsbildung
  • Büro für inklusive Bildung
  • Elementarstufe
  • Primarstufe
  • Sekundarstufe I
  • Sekundarstufe II

Ja, dies ist möglich. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Unterseite Studieren mit Beeinträchtigung.

  • Studien- und Prüfungsabteilung

Voraussetzung für eine Anerkennung seitens der Pädagogischen Hochschule Wien ist eine Bestätigung durch die Schulleitung, dass die curricular vorgesehenen Kompetenzen des jeweiligen Schulpraktikums (Semester 1 bis 8) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit von den Studierenden erworben bzw. unter Beweis gestellt werden konnten.

Hochschulrechtliche Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass die berufliche Tätigkeit als Lehrperson keine wesentlichen Unterschiede zu den (laut Curriculum des Bachelorstudiums Lehramt für die Primarstufe) vorgesehenen Kompetenzen (Lernergebnissen) aufweist. Schulpraktika sind im Bachelorstudium Lehramt für die Primarstufe in jedem (der acht) Semester vorgesehen. Daher ist für jedes Semester eine spezifische Bestätigung verfügbar.

Die Coaching- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen der pädagogisch-praktischen Module sind in jedem Fall weiterhin durch die Studierenden an der Pädagogischen Hochschule Wien zu absolvieren.

  • Studien- und Prüfungsabteilung

Gemäß § 56 Abs. 2 Z 3 Hochschulgesetz können ab 01.10.2022 „einschlägige berufliche Tätigkeiten mit pädagogischen Anteilen für Lehramtsstudien“ anerkannt werden, wenn Studierende bereits während ihres Bachelorstudiums ein Dienstverhältnis an einer österreichischen Schule als Lehrperson (Sondervertrag) haben und keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (laut Curriculum) bestehen.

  • Masterarbeit

Die*Der Absolvent*in eines Masterstudiums hat vor der Verleihung des akademischen Grades ein vollständiges Exemplar der positiv beurteilten Masterarbeit durch Übergabe in elektronischer Form an die Campusbibliothek der Pädagogischen Hochschule Wien, an welcher der akademische Grad verliehen wird, zu veröffentlichen. (§ 49 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005). Anlässlich der Übergabe der Masterarbeit ist die*der Verfasser*in berechtigt, den Ausschluss der Benützung des abgelieferten Exemplars für längstens fünf Jahre in PH-Online zu beantragen.

Eine Anleitung für den Sperrvermerk finden Sie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung als Download auf der Seite der Masterarbeiten.

  • Masterarbeit

Die Kriterien zur Beurteilung der Masterarbeit befinden sich als Download auf der Seite der Masterarbeiten.

Achtung: Im Zuge der Begutachtung der Masterarbeit durch die Betreuerin bzw. den Betreuer wird verpflichtend eine Plagiatsprüfung durchgeführt, die bei einer Überschreitung des Schwellenwertes von 5 % in jedem Fall zu einer negativen Beurteilung führt!

Die Betreuerin bzw. der Betreuer erstellt binnen vier Wochen ein Gutachten und beurteilt die Arbeit in PH-Online. Studierende haben das Recht auf Einsichtnahme in die Beurteilungsunterlagen, d.h. sie können das Gutachten über ihre wissenschaftlichen Arbeiten bei der Betreuerin bzw. beim Betreuer einsehen.

  • Masterarbeit

Die Einreichung der Masterarbeit erfolgt durch die*den Studierende*n über PH-Online im PDF-A- Format. Unterstützung gibt dabei die Schritt-für-Schritt-Anleitung in den Downloads auf der Seite der Masterarbeiten.

Nach diesem Vorgang kann die Arbeit nicht mehr bearbeitet werden. Ab diesem Zeitpunkt gilt die 4-wöchige Beurteilungsfrist. Die*Der Betreuer*in wird automatisiert per Mail über das Einreichen einer Masterarbeit verständigt. Nun gibt die*der Betreuer*in die Masterarbeit elektronisch in PH-Online frei, womit sie begutachtet und beurteilt werden kann.

  • Masterarbeit

Um die gesonderte Beurteilbarkeit zu gewährleisten, sind die einzelnen Teile der Arbeit jeweils von einer oder einem einzelnen Studierenden zu verfassen, die oder der ausdrücklich genannt sein muss. Auf die gemeinsame Bearbeitung des Themas insgesamt ist in der Masterarbeit hinzuweisen, die Art der Zusammenarbeit ist zu beschreiben. Dies gilt auch dann, wenn getrennte Arbeiten eingereicht werden.
Bei einer gemeinsam verfassten Masterarbeit sind die einzelnen Abschnitte so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zur verfassenden Person möglich ist. Diese Kennzeichnung kann zum Beispiel im Inhaltsverzeichnis erfolgen. Die Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung ist für die Beurteilung unerlässlich.

  • Masterarbeit

Bei der Verwendung und Übernahme fremden geistigen Eigentums ist nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zu handeln. Dafür muss die Quelle unmissverständlich und recherchierbar zitiert werden. Unvollständige oder fehlerhafte Zitate und Quellenangaben können bei der Durchführung einer Plagiatsprüfung im Zuge der Beurteilung zu einem Plagiat und somit zu einer negativ beurteilten Masterarbeit führen. Daher ist es unerlässlich, Quellen und Gedankengut anderer richtig in der wissenschaftlichen Arbeit zu kennzeichnen. Dafür sind die Zitierregeln einzuhalten, die in der gesamten Masterarbeit ident sein müssen. Die Zitation erfolgt nach den APA-Richtlinien.

  • Masterarbeit

Bei der Gliederung der Masterarbeit ist darauf zu achten alle notwendigen Gliederungsabschnitte zu behandeln. Die Verwendung der Masterarbeits-Vorlage kann hier eine Arbeitserleichterung darstellen.

  • Deckblatt
  • Vorwort
  • Zusammenfassung
  • Abstract
  • Verzeichnisse (Inhalts-, Abbildungs-, Tabellen-Verzeichnisse)
  • Einleitung mit Forschungsfrage(n) und Hypothese(n)
  • Beschreibung des Forschungsstandes zum Thema
  • Beschreibung der Forschungsmethode(n)
  • Darstellung des Ergebnisses
  • Diskussion
  • Quellenverzeichnis
  • Anhang (optional)

Zur Unterstützung steht eine entsprechende Dokumentenvorlage in den Downloads der Seite Masterarbeiten zur Verfügung. (Die Verwendung ist freiwillig, die Qualitätskriterien sind in jedem Fall zu erfüllen.)

  • Masterarbeit

Die Arbeit ist von den Studierenden mit einem entsprechenden Textverarbeitungssystem unter Beachtung folgender formaler Kriterien zu verfassen:

  • Umfang: 130.000 – 180.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (ca. 70 – 100 Seiten); ohne Anhang
  • Schriftgröße: 11pt. Arial oder 12pt. Times New Roman
  • Zeilenabstand: 1,5-zeilig
  • Ränder: Links, rechts und oben je 3 cm; unten 2 cm
  • Seitennummerierung: Außer auf dem Deckblatt muss auf allen Seiten eine Seitenzahl angegeben werden
  • Durchgehende Nummerierung und Beschriftung von Abbildungen, Grafiken und Tabellen
  • Durchgehende, gleichbleibende gendergerechte Schreibweise
  • Grammatikalische und orthographische Richtigkeit der verwendeten Sprache
  • Elektronisches Exemplar: PDF/A kompatibles Format
  • Gebundenes Exemplar: fester, schwarzer Einband, Vorname und Nachname der Verfasserin bzw. des Verfassers auf dem Rücken
  • Masterarbeit

Ein Wechsel der*des Betreuers*in durch die zuständige Institutsleitung ist aus wichtigen Gründen von Amts wegen, auf Wunsch der*des Studierenden oder auf Anregung der*des Betreuers*in oder bis zur Einreichung der Masterarbeit möglich. Studierende beantragen einen Wechsel mittels des Antragsformulars wie bei der Ersteinreichung am jeweils zuständigen Institut.

  • Masterarbeit

Wird nachweislich von drei unterschiedlichen Betreuer*innen eine Betreuung abgelehnt, wenden sich Studierende der Primarstufenausbildung bitte per Mail an master.primarstufe@phwien.ac.at  und Studierende der Berufsbildung an master.berufsbildung@phwien.ac.at zur weiteren Unterstützung.

  • Masterarbeit

Studierende suchen sich unter Vorlage eines Exposés (Themenvorschlages für die Masterarbeit sowie einer kurzen Beschreibung des geplanten Vorhabens mit Zeitplan und vorläufigem Literaturverzeichnis – eine Vorlage befindet sich in den Downloads der Seite Masterarbeiten) unter den im Dokument „Betreuer*innen Masterarbeit“ (siehe unten) angeführten Hochschullehrpersonen mögliche Betreuer*innen.

Das Thema der Arbeit ist im Einvernehmen mit dieser*diesem Betreuer*in festzulegen. Die*der Betreuer*in entscheidet über die Annahme oder Ablehnung einer Masterarbeitsbetreuung.

Wird die Betreuung von der*dem Betreuer*in zugesagt, so kann das entsprechende Antragsformular ausgefüllt und sowohl von der*dem Betreuer*in und der*dem Studierenden unterzeichnet werden.

Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular sowie das genehmigte Exposé wird für die Primarstufenausbildung an die Mailadresse master.primarstufe@phwien.ac.at und für die Berufsbildung an die Mailadresse master.berufsbildung@phwien.ac.at zur Genehmigung durch die Institutsleitung übermittelt. Das Institut kontrolliert dann ob die*der Studierende zum Studium zugelassen ist. Wird der Antrag genehmigt, so erfolgt eine Belegung der Lehrveranstaltung Masterarbeit-Arbeitsgemeinschaft sowie die Weiterleitung des Antrages an die Abteilung Studien und Prüfungen (A:SUP), wo die Masterarbeit auch in PH-Online angelegt wird.

  • Masterarbeit

Zur Betreuung und Beurteilung berechtigt sind alle promovierten oder habilitierten Hochschullehrpersonen der Pädagogischen Hochschule Wien. Eine Mitbetreuung von weiteren Hochschullehrpersonen ist auf Vorschlag der Betreuerin*des Betreuers oder der*des Studierenden möglich, wenn dadurch die Qualität der inhaltlichen Betreuung in besonderem Maße zusätzlich sichergestellt wird.

Die Betreuung gilt in dem Semester in dem die Betreuung startet sowie im Folgesemester. Somit umfasst die inhaltliche Betreuung zwei Semester im Rahmen der Masterarbeit-Arbeitsgemeinschaft. Bei Überschreitung des Zeitrahmens ist die Fertigstellung ohne Anspruch auf weitere inhaltliche Betreuung möglich, wenn der Betreuer*die Betreuerin noch der Pädagogischen Hochschule Wien angehört. Je Studierender*m sind mindestens drei Betreuungstermine pro Semester im Rahmen der Masterarbeit-Arbeitsgemeinschaft (MA-AG) vorgesehen.

Alle Hochschullehrperson, die zur Betreuung grundsätzlich zur Verfügung stehen, sind im Dokument „Betreuer*innen Masterarbeit“ zu finden.

Studierende suchen sich unter Vorlage eines Exposés (Themenvorschlages für die Masterarbeit sowie einer kurzen Beschreibung des geplanten Vorhabens mit Zeitplan und vorläufigem Literaturverzeichnis – eine Vorlage befindet sich in den Downloads der Seite Masterarbeiten) unter den im Dokument „Betreuer*innen Masterarbeit“ (siehe unten) angeführten Hochschullehrpersonen mögliche Betreuer*innen.

  • Bachelorarbeit

Für Studierende im Bachelorstudium Elementarbildung Inklusion und Leadership ist die LV Bachelorarbeit im 5. Semester vorgesehen.

Für Studierende der Primarstufe bzw. der Berufsbildung ist für die LV Bachelorarbeit der vorherige Erwerb von 100 ECTS aus dem jeweiligen Curriculum notwendig. Ist diese Voraussetzung erfüllt, können sich Studierende für die Lehrveranstaltung “AG BAC-Arbeit” bei einer in diesem Semester zur Verfügung stehenden Betreuungsperson in PH-Online anmelden.

  • Bachelorarbeit

Für die Abfassung einer Bachelorarbeit steht grundsätzlich ein Studiensemester zur Verfügung. Falls die Fertigstellung und Abgabe der Arbeit diesen Zeitrahmen übersteigen, kann bei entsprechender Vereinbarung eines Termins mit der Betreuerin oder dem Betreuer die Abgabe bis zum Ende des Folgesemesters erfolgen (Toleranzsemester). Es sind laut Satzung der PH Wien die von den Lehrenden vorgegebenen Abgabetermine zu beachten.

  • Bachelorarbeit

Die Lehrenden, die in der Lehrveranstaltung “Bachelorarbeit” unterrichten, bilden in ihrer Gesamtheit ein breites Spektrum an Betreuungsbereichen ab. Studierende, können ihre Themenwünsche mit den Interessens- und Forschungsgebieten der jeweils im Semester zur Verfügung stehenden Lehrenden abstimmen und so zu einer für beide Seiten passenden Themenfindung gelangen. Auch können die Betreuer*innen Themen zur Bearbeitung vorschlagen. Auf welches Thema sich Betreuer*in und Studierende*r auch immer einigen, der Erfolg der Arbeit erfolgt auf Basis des Erfüllungsgrades der Beurteilungskriterien.

Für Bachelorarbeiten Primarstufe bzw. Bachelorarbeiten Elementarbildung Inklusion und Leadership müssen die betreuenden Lehrpersonen wenigstens eine Master Qualifikation vorweisen.

  • Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit ist als elektronisches Dokument in pdf-A Dateiformat und auf Wunsch zusätzlich als Ausdruck beim Betreuer/bei der Betreuerin zur Beurteilung abzugeben. Betreuer/innen haben 4 Arbeitswochen Zeit die Arbeit zu beurteilen und eine Note in PH Online einzutragen.

Positiv beurteilte Bachelorarbeiten werden von den Lehrenden per E-Mail (bac@phwien.ac.at) an die Bibliothek übermittelt (HSG 2005 §62 lit.2).

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