- Bibliothek
Sie dürfen insgesamt maximal sieben Fernleihen bestellen bzw. ausleihen. Die Zahl ergibt sich aus der Summe der offenen Bestellungen und der Fernleihen, die Sie bereits am Konto haben. Wenn Sie z.B. bereits vier Fernleihen am Konto haben, dürfen Sie maximal drei dazu bestellen. Haben Sie bereits die maximale Anzahl an Fernleihen erreicht, werden neue erst angefordert, nachdem Sie welche zurückgegeben haben.
- Induktion
Im Rahmen der Induktion sind keine Anrechnungen für die Einführungslehrveranstaltungen möglich.
- Induktion
Wenden Sie sich bitte an die Abteilung zentraler Informatikdienst. Erreichbar unter: a.zid@phwien.ac.at
- Induktion
Für den Quereinstieg wenden Sie sich bitte an: quereinstieg@phwien.ac.at. Auch auf der Website finden Sie wichtige Informationen: https://phwien.ac.at/uebersichtseite-quereinstieg/
Für den Sondervertrag wenden Sie sich bitte an: sondervertrag@phwien.ac.at. Auch auf der Website finden Sie wichtige Informationen: https://phwien.ac.at/ubersichtsseite-sondervertrag/
- Induktion
Das Teilnahmezertifikat der VPH ist von Ihnen nach Absolvierung des Kurses selbstständig herunterzuladen und ehestmöglich der Schulleitung vorzulegen.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte direkt an die VPH. Erreichbar unter: info@virtuelle-ph.at
- Induktion
Von der PH Wien erhalten Sie nur die einzelnen Teilnahmebestätigungen der von der PH Wien durchgeführten Lehrveranstaltungen und keine Bestätigung der Absolvierung der kompletten Induktionsphase. Dies obliegt dem Dienstgeber.
Die Teilnahmebestätigungen finden Sie in Ihrem PH Online Account unter „Teilnahmebestätigungen“ siehe unten.
- Induktion
100% Anwesenheit ist verpflichtend. Sie können die fehlenden Lehrveranstaltungen im nächsten Durchgang nachholen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich rechtzeitig für die fehlenden Lehrveranstaltungen anmelden müssen. Siehe Punkt: Wie kann ich an den Einführungslehrveranstaltungen teilnehmen?
- Induktion
Der MOOC zum Themenbereich Recht der Präsenzwoche ist ab sofort unter dem Link
https://onlinecampus.virtuelle-ph.at/course/view.php?id=3290
mittels Selbsteinschreibung verfügbar.
Wenn Sie noch keinen Zugang zum Onlinecampus der Virtuellen PH haben, müssen Sie ein neues Benutzerkonto anlegen. Dadurch immatrikulieren Sie sich als Studierende*r der VPH.
Download „Information MOOC VPH“
Bei Problemen wenden Sie sich bitte direkt an die VPH. Erreichbar unter: info@virtuelle-ph.at
- Induktion
Der MOOC-Induktionsphase Online-Woche ist ab sofort unter dem Link https://onlinecampus.virtuelle-ph.at/course/view.php?id=3275
mittels Selbsteinschreibung verfügbar.
Wenn Sie noch keinen Zugang zum Onlinecampus der Virtuellen PH haben, müssen Sie ein neues Benutzerkonto anlegen. Dadurch immatrikulieren Sie sich als Studierende*r der VPH.
Download „Information MOOC VPH“
Bei Problemen wenden Sie sich bitte direkt an die VPH. Erreichbar unter: info@virtuelle-ph.at
- Induktion
Die Pädagogischen Hochschulen erhalten Anfang Juli 2025 von der Bildungsdirektion Wien die Namen jener Neulehrer*innen deren Dienstverhältnis im August 2025 beginnt und die Einführungslehrveranstaltungen zur Induktionsphase an einer Pädagogischen Hochschule zu absolvieren haben.
Die Anmeldung der Neulehrer*innen zu den von ihnen benötigten Lehrveranstaltungen wird vom Team Induktion vorgenommen.
Beachten Sie bitte, dass Sie dazu einen aktiven Fortbildungsaccount der PH Wien benötigen. Ohne diesen ist eine Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen nicht möglich!
Alle weiteren Informationen erhalten Sie von der zuständigen Pädagogischen Hochschule zwischen Mitte und Ende Juli 2025 per Mail – eine (vorherige) Kontaktaufnahme Ihrerseits ist nicht erforderlich!
Sollte sich nach diesem Zeitpunkt keine Pädagogische Hochschule bei Ihnen gemeldet haben, nehmen Sie bitte dringend Kontakt mit einer Pädagogischen Hochschule auf! induktion@phwien.ac.at
- Induktion
Füllen Sie bitte folgendes Formular aus:
https://forms.office.com/e/mgifs6E9D5
Die Anmeldung der Neulehrer*innen zu den von ihnen benötigten Lehrveranstaltungen wird vom Team Induktion vorgenommen.
Beachten Sie bitte, dass Sie dazu einen aktiven Fortbildungsaccount der PH Wien benötigen. Ohne diesen ist eine Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen nicht möglich!
Alle weiteren Informationen erhalten Sie von der zuständigen Pädagogischen Hochschule zwischen Mitte und Ende Juli 2025 per Mail – eine (vorherige) Kontaktaufnahme Ihrerseits ist nicht erforderlich!
Sollte sich nach diesem Zeitpunkt keine Pädagogische Hochschule bei Ihnen gemeldet haben, nehmen Sie bitte dringend Kontakt mit einer Pädagogischen Hochschule auf! induktion@phwien.ac.at
- Induktion
Die Pädagogischen Hochschulen können keinerlei dienstrechtliche Auskünfte geben. Für derartige Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Dienstgeber (zum Beispiel: Bildungsdirektion Wien: office@bildung-wien.gv.at )
- Induktion
Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studien und Prüfungen der PH Wien, erreichbar unter: a.sup@phwien.ac.at
- Induktion
Wenn Sie bereits an einer anderen PH einen Zugang zu PH-Online nutzen, so können Sie sich unkompliziert von der anderen PH aus auch bei uns registrieren.
Melden Sie sich dazu in PH-Online der anderen PH als “Studierende/r der Fortbildung” an und nutzen Sie dort den Button “Immatrikulation an weiteren PHen”.
- Induktion
Sie können sich bereits jetzt einen Fortbildungsaccount in PH Online anlegen. Dadurch immatrikulieren Sie sich als Studierende*r der Fortbildung an der PH Wien. Dies wird für die Teilnahme an der Einführungslehrveranstaltungen zur Induktionsphase benötigt. Achten Sie darauf, dass Ihre in PH Online hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist! Kontrollieren Sie bitte auch Ihren Spam Ordner!
- Induktion
In den Einführungslehrveranstaltungen erhalten die angehenden Lehrpersonen wertvolle fachliche und pädagogische Informationen, welche sie auf das Ankommen in der Schule und auf den Beginn ihrer Unterrichtstätigkeit vorbereiten sollen. Außerdem lernen sie dadurch die Pädagogischen Hochschulen als ihr Fort- und Weiterbildungszentrum kennen und haben die Möglichkeit, sich mit anderen Berufseinsteigenden auszutauschen und Peer Groups zu bilden.
(siehe Website des BMBWF https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/fpp/ip.html )
- Dienste
eduroam (Education Roaming) ist ein internationales Projekt. Es ermöglicht Nutzer*innen, die WLAN-Infrastruktur der teilnehmenden Bildungseinrichtungen mit den WLAN-Zugangsdaten ihrer eigenen Bildungseinrichtung zu verwenden.
Wenn Sie ordentliche*r Studierende*r der PH Wien sind, haben Sie einen eduroam Zugang. Verwenden Sie dazu Ihren PH-Online Benutzernamen + @on.phwien.ac.at und Ihr PH-Online Kennwort.
- Berufsbildung ,
- Büro für inklusive Bildung ,
- Elementarstufe ,
- Primarstufe ,
- Sekundarstufe I ,
- Sekundarstufe II
Ja, dies ist möglich. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Unterseite Studieren mit Beeinträchtigung.
- Studien- und Prüfungsabteilung
Voraussetzung für eine Anerkennung seitens der Pädagogischen Hochschule Wien ist eine Bestätigung durch die Schulleitung, dass die curricular vorgesehenen Kompetenzen des jeweiligen Schulpraktikums (Semester 1 bis 8) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit von den Studierenden erworben bzw. unter Beweis gestellt werden konnten.
Hochschulrechtliche Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass die berufliche Tätigkeit als Lehrperson keine wesentlichen Unterschiede zu den (laut Curriculum des Bachelorstudiums Lehramt für die Primarstufe) vorgesehenen Kompetenzen (Lernergebnissen) aufweist. Schulpraktika sind im Bachelorstudium Lehramt für die Primarstufe in jedem (der acht) Semester vorgesehen. Daher ist für jedes Semester eine spezifische Bestätigung verfügbar.
Die Coaching- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen der pädagogisch-praktischen Module sind in jedem Fall weiterhin durch die Studierenden an der Pädagogischen Hochschule Wien zu absolvieren.
- Studien- und Prüfungsabteilung
Gemäß § 56 Abs. 2 Z 3 Hochschulgesetz können ab 01.10.2022 „einschlägige berufliche Tätigkeiten mit pädagogischen Anteilen für Lehramtsstudien“ anerkannt werden, wenn Studierende bereits während ihres Bachelorstudiums ein Dienstverhältnis an einer österreichischen Schule als Lehrperson (Sondervertrag) haben und keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (laut Curriculum) bestehen.
- Masterarbeit
Die*Der Absolvent*in eines Masterstudiums hat vor der Verleihung des akademischen Grades ein vollständiges Exemplar der positiv beurteilten Masterarbeit durch Übergabe in elektronischer Form an die Campusbibliothek der Pädagogischen Hochschule Wien, an welcher der akademische Grad verliehen wird, zu veröffentlichen. (§ 49 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005). Anlässlich der Übergabe der Masterarbeit ist die*der Verfasser*in berechtigt, den Ausschluss der Benützung des abgelieferten Exemplars für längstens fünf Jahre in PH-Online zu beantragen.
Eine Anleitung für den Sperrvermerk finden Sie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung als Download auf der Seite der Masterarbeiten.
- Masterarbeit
Die Kriterien zur Beurteilung der Masterarbeit befinden sich als Download auf der Seite der Masterarbeiten.
Achtung: Im Zuge der Begutachtung der Masterarbeit durch die Betreuerin bzw. den Betreuer wird verpflichtend eine Plagiatsprüfung durchgeführt, die bei einer Überschreitung des Schwellenwertes von 5 % in jedem Fall zu einer negativen Beurteilung führt!
Die Betreuerin bzw. der Betreuer erstellt binnen vier Wochen ein Gutachten und beurteilt die Arbeit in PH-Online. Studierende haben das Recht auf Einsichtnahme in die Beurteilungsunterlagen, d.h. sie können das Gutachten über ihre wissenschaftlichen Arbeiten bei der Betreuerin bzw. beim Betreuer einsehen.
- Masterarbeit
Die Einreichung der Masterarbeit erfolgt durch die*den Studierende*n über PH-Online im PDF-A- Format. Unterstützung gibt dabei die Schritt-für-Schritt-Anleitung in den Downloads auf der Seite der Masterarbeiten.
Nach diesem Vorgang kann die Arbeit nicht mehr bearbeitet werden. Ab diesem Zeitpunkt gilt die 4-wöchige Beurteilungsfrist. Die*Der Betreuer*in wird automatisiert per Mail über das Einreichen einer Masterarbeit verständigt. Nun gibt die*der Betreuer*in die Masterarbeit elektronisch in PH-Online frei, womit sie begutachtet und beurteilt werden kann.
- Masterarbeit
Um die gesonderte Beurteilbarkeit zu gewährleisten, sind die einzelnen Teile der Arbeit jeweils von einer oder einem einzelnen Studierenden zu verfassen, die oder der ausdrücklich genannt sein muss. Auf die gemeinsame Bearbeitung des Themas insgesamt ist in der Masterarbeit hinzuweisen, die Art der Zusammenarbeit ist zu beschreiben. Dies gilt auch dann, wenn getrennte Arbeiten eingereicht werden.
Bei einer gemeinsam verfassten Masterarbeit sind die einzelnen Abschnitte so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zur verfassenden Person möglich ist. Diese Kennzeichnung kann zum Beispiel im Inhaltsverzeichnis erfolgen. Die Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung ist für die Beurteilung unerlässlich.
- Masterarbeit
Bei der Verwendung und Übernahme fremden geistigen Eigentums ist nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zu handeln. Dafür muss die Quelle unmissverständlich und recherchierbar zitiert werden. Unvollständige oder fehlerhafte Zitate und Quellenangaben können bei der Durchführung einer Plagiatsprüfung im Zuge der Beurteilung zu einem Plagiat und somit zu einer negativ beurteilten Masterarbeit führen. Daher ist es unerlässlich, Quellen und Gedankengut anderer richtig in der wissenschaftlichen Arbeit zu kennzeichnen. Dafür sind die Zitierregeln einzuhalten, die in der gesamten Masterarbeit ident sein müssen. Die Zitation erfolgt nach den APA-Richtlinien.
- Masterarbeit
Bei der Gliederung der Masterarbeit ist darauf zu achten alle notwendigen Gliederungsabschnitte zu behandeln. Die Verwendung der Masterarbeits-Vorlage kann hier eine Arbeitserleichterung darstellen.
- Deckblatt
- Vorwort
- Zusammenfassung
- Abstract
- Verzeichnisse (Inhalts-, Abbildungs-, Tabellen-Verzeichnisse)
- Einleitung mit Forschungsfrage(n) und Hypothese(n)
- Beschreibung des Forschungsstandes zum Thema
- Beschreibung der Forschungsmethode(n)
- Darstellung des Ergebnisses
- Diskussion
- Quellenverzeichnis
- Anhang (optional)
Zur Unterstützung steht eine entsprechende Dokumentenvorlage in den Downloads der Seite Masterarbeiten zur Verfügung. (Die Verwendung ist freiwillig, die Qualitätskriterien sind in jedem Fall zu erfüllen.)
- Masterarbeit
Die Arbeit ist von den Studierenden mit einem entsprechenden Textverarbeitungssystem unter Beachtung folgender formaler Kriterien zu verfassen:
- Umfang: 130.000 – 180.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (ca. 70 – 100 Seiten); ohne Anhang
- Schriftgröße: 11pt. Arial oder 12pt. Times New Roman
- Zeilenabstand: 1,5-zeilig
- Ränder: Links, rechts und oben je 3 cm; unten 2 cm
- Seitennummerierung: Außer auf dem Deckblatt muss auf allen Seiten eine Seitenzahl angegeben werden
- Durchgehende Nummerierung und Beschriftung von Abbildungen, Grafiken und Tabellen
- Durchgehende, gleichbleibende gendergerechte Schreibweise
- Grammatikalische und orthographische Richtigkeit der verwendeten Sprache
- Elektronisches Exemplar: PDF/A kompatibles Format
- Masterarbeit
Ein Wechsel der*des Betreuers*in durch die zuständige Institutsleitung ist aus wichtigen Gründen von Amts wegen, auf Wunsch der*des Studierenden oder auf Anregung der*des Betreuers*in oder bis zur Einreichung der Masterarbeit möglich. Studierende beantragen einen Wechsel mittels des Antragsformulars wie bei der Ersteinreichung am jeweils zuständigen Institut.
- Masterarbeit
Wird nachweislich von drei unterschiedlichen Betreuer*innen eine Betreuung abgelehnt, wenden sich Studierende der Primarstufenausbildung bitte per Mail an master.primarstufe@phwien.ac.at und Studierende der Berufsbildung an master.berufsbildung@phwien.ac.at zur weiteren Unterstützung.
- Masterarbeit
Studierende suchen sich unter Vorlage eines Exposés (Themenvorschlages für die Masterarbeit sowie einer kurzen Beschreibung des geplanten Vorhabens mit Zeitplan und vorläufigem Literaturverzeichnis – eine Vorlage befindet sich in den Downloads der Seite Masterarbeiten) unter den im Dokument „Betreuer*innen Masterarbeit“ (siehe unten) angeführten Hochschullehrpersonen mögliche Betreuer*innen.
Das Thema der Arbeit ist im Einvernehmen mit dieser*diesem Betreuer*in festzulegen. Die*der Betreuer*in entscheidet über die Annahme oder Ablehnung einer Masterarbeitsbetreuung.
Wird die Betreuung von der*dem Betreuer*in zugesagt, so kann das entsprechende Antragsformular ausgefüllt und sowohl von der*dem Betreuer*in und der*dem Studierenden unterzeichnet werden.
Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular sowie das genehmigte Exposé wird für die Primarstufenausbildung an die Mailadresse master.primarstufe@phwien.ac.at und für die Berufsbildung an die Mailadresse master.berufsbildung@phwien.ac.at zur Genehmigung durch die Institutsleitung übermittelt. Das Institut kontrolliert dann ob die*der Studierende zum Studium zugelassen ist. Wird der Antrag genehmigt, so erfolgt eine Belegung der Lehrveranstaltung Masterarbeit-Arbeitsgemeinschaft sowie die Weiterleitung des Antrages an die Abteilung Studien und Prüfungen (A:SUP), wo die Masterarbeit auch in PH-Online angelegt wird.