Bücher, Stifte, eine Brille und ein Apfel auf einem Tisch - dahinter ein Schulkind

Anerkennung von Schulpraktika

Seit 01.10.2022 gibt es eine neue Form der Anerkennung, die „Anerkennung von Schulpraktika”.

Gemäß § 56 Abs. 2 Z 3 Hochschulgesetz können ab 01.10.2022 „einschlägige berufliche Tätigkeiten mit pädagogischen Anteilen für Lehramtsstudien“ anerkannt werden, wenn Studierende bereits während ihres Bachelorstudiums ein Dienstverhältnis an einer österreichischen Schule als Lehrperson (Sondervertrag) haben und keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (laut Curriculum) bestehen.
Weitere Informationen, sowie die notwendigen Formulare finden Sie im Unterbereich “Annerkennungen” der Studien- und Prüfungsabteilung.

Meistgesuchte Services

Angebote für Schulen

Praxis

Institute