• Masterarbeit

Wird meine Masterarbeit veröffentlicht bzw. kann ich die Veröffentlichung sperren lassen?

Die*Der Absolvent*in eines Masterstudiums hat vor der Verleihung des akademischen Grades ein vollständiges Exemplar der positiv beurteilten Masterarbeit durch Übergabe in elektronischer Form an die Campusbibliothek der Pädagogischen Hochschule Wien, an welcher der akademische Grad verliehen wird, zu veröffentlichen. (§ 49 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005). Anlässlich der Übergabe der Masterarbeit ist die*der Verfasser*in berechtigt, den Ausschluss der Benützung des abgelieferten Exemplars für längstens fünf Jahre in PH-Online zu beantragen.

Eine Anleitung für den Sperrvermerk finden Sie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung als Download auf der Seite der Masterarbeiten.

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