ERP

Eigene Rechtspersönlichkeit

Eigene Rechtspersönlichkeit der Pädagogischen Hochschule Wien

Die PH Wien agiert auf zwei rechtlichen Ebenen: als Einrichtungen des Bundes gemäß § 2 Abs. 1 Hochschulgesetz (HG) und im Rahmen ihrer eigenen Rechtspersönlichkeit (ERP) gemäß § 3 Abs. 1 HG. Die ERP bietet den Hochschulen eine Vielzahl an Vorteilen, insbesondere im Bereich der wirtschaftlichen Selbstständigkeit, Flexibilität und Handlungsfähigkeit.

Ziele der Eigenen Rechtspersönlichkeit
Die ERP verfolgt zwei Hauptziele:

  1. Flexibilisierung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit: Hochschulen erhalten die Möglichkeit, wirtschaftliche Aktivitäten außerhalb der strengen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Bundes durchzuführen. Stattdessen gelten die Bestimmungen, die auch für privatwirtschaftliche Unternehmen maßgeblich sind. Dies erleichtert die Teilnahme an EU-Förderprogrammen und Ausschreibungen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.
  2. Erweiterung des Leistungsspektrums: Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben können Hochschulen zusätzliche Tätigkeiten entwickeln, insbesondere in den Bereichen Forschung, Lehre und internationaler Kooperation. Dadurch können sie ihre Rolle innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft stärken und als Dienstleister der Gesellschaft innovativ agieren.


Rechtliche Verankerung
Die ERP ist gesetzlich verankert und benötigt keine zusätzlichen rechtlichen Schritte zur Einrichtung. § 3 Abs. 1 HG definiert die erlaubten Tätigkeiten der ERP, zu denen unter anderem zählen:

  • Erwerb von Vermögensrechten und Annahme von Förderungen,
  • Durchführung von wissenschaftlichen und künstlerischen Projekten,
  • Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit anderen Institutionen,
  • Teilnahme an Programmen wie Erasmus+.

Diese Aufgaben sind klar gesetzlich geregelt. Für Tätigkeiten, die außerhalb dieses Rahmens liegen, besteht keine rechtliche Grundlage, was persönliche Haftungsrisiken nach sich ziehen kann.


Wirtschaftliche Aufgaben und Vorteile
Die wirtschaftliche Eigenständigkeit der ERP bietet den Pädagogischen Hochschulen große Vorteile:

  • Flexibilität in der Mittelverwendung: Die Hochschulen können unabhängig von den Bundeshaushaltsvorgaben über ihre finanziellen Mittel verfügen und diese zielgerichtet für Projekte oder Investitionen einsetzen.
  • Teilnahme an internationalen Programmen: Besonders im Rahmen von EU-Förderprogrammen wie Erasmus+ ermöglicht die ERP den Hochschulen, eigenständig Verträge abzuschließen, Finanzvereinbarungen zu treffen und über Fördermittel zu verfügen.
  • Selbstständige Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben: Die ERP betreibt ein eigenes Rechnungswesen, unabhängig von den Bundesfinanzen. Alle Einnahmen und Ausgaben werden über separate Konten abgewickelt. Dadurch wird eine klare Trennung zwischen Bundesmitteln und eigenem Vermögen gewährleistet.
  • Effizientere Vertragsabwicklung: Hochschulen können eigenständig Forschungs- und Entwicklungsverträge abschließen, Mitgliedschaften in Organisationen erwerben und Kooperationen eingehen, was ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt.

Die Einhaltung wirtschaftlicher Grundsätze wie Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ist hierbei verpflichtend. Zudem erfordert die ERP eine detaillierte Buchführung gemäß den Standards des Unternehmensgesetzbuchs (UGB), einschließlich der Erstellung eines Jahresabschlusses.


Haftung und Verantwortung
Die ERP haftet eigenständig für alle aus ihrer Tätigkeit entstehenden Verpflichtungen. Der Bund übernimmt keine Haftung. Das Vermögen der ERP dient als Haftungsfonds, und die Einhaltung der finanziellen Deckungspflichten ist Voraussetzung für den Abschluss von Rechtsgeschäften. Rektor:innen und Vizerektor:innen vertreten die ERP nach außen und tragen die Verantwortung für rechtskonforme Entscheidungen.


Fazit
Die Eigene Rechtspersönlichkeit ermöglicht den Pädagogischen Hochschulen, flexibler und wirtschaftlich effizienter zu arbeiten, ihre Aufgaben zu erweitern und sich stärker international zu vernetzen. Sie bietet den Hochschulen eine Plattform, um ihre gesellschaftliche und wissenschaftliche Rolle gezielt auszubauen.


Team:

Rektorin – Leitung

Vizerektor Norbert Kraker – Administrative Leitung

Vizerektorin Elisabeth Sieberer – Studienrechtliche Leitung

Peter Preitler – Betriebswirtschaftliche Koordination

Julia Dopplinger – Finanzen

Verena Reischek – Assistenz

Rahmenrichtlinien für die eigene Rechtspersönlichkeit der Pädagogischen Hochschulen

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