Bachelorarbeiten

Bachelorarbeiten

Jede*r Studierende unserer angebotenen Bachelorstudien hat eine schriftliche Bachelorarbeit als eigenständige Arbeit nach wissenschaftlichen Grundsätzen und mit fachdidaktischen sowie berufsfeldbezogenen Aspekten zu verfassen. Die Prüfungsordnung für die Bachelorarbeit ist in den jeweiligen Curricula der Bachelorstudiengänge verankert. Die Bachelorarbeit wird im Rahmen der dafür vorgesehenen Lehrveranstaltungen verfasst (§48 Abs. 1 HG).

  • LV-Nummer Primarstufe:  5BAPrim00
  • LV-Nummer Elementarbildung Inklusion und Leadership: 5E5B5DBACA

Als Betreuerin/Betreuer stehen Ihnen nur die Lehrenden dieser Lehrveranstaltungen zur Verfügung.

Bachelorarbeit Primarstufe:

Für eine gezielte Betreuung ist jedem*r Lehrenden ein Themenbereich zugeordnet. Die Zuteilung sehen Sie in PH-Online bei der Gruppenübersicht. Folgende neun Themenbereiche mit jeweiligem Schwerpunkt auf Urban Diversity Education werden unterschieden: Bildungswissenschaft, FD Bewegung und Sport/Gesundheitsförderung, FD Englisch, FD Naturwissenschaft/FD Mathematik, Politische Bildung, SP Deutsch/Sprachliche Bildung, SP Inklusion/Sonderpädagogik, SP Kreativität sowie SP Medienbildung.

Zudem finden Sie die Informationen zu den Themenbereichen und den individuellen Schwerpunkten der Lehrenden im PHoodle-Kurs „Bachelorarbeit Primarstufe“ im Bereich „Informationen zu den Betreuer*innen“. Bachelorarbeiten werden ausschließlich in den jeweils angeführten Schwerpunkten der Lehrenden betreut. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Anmeldung!

Häufige Fragen zum Verfassen von Bachelorarbeiten

Jede Bachelorarbeit hat einen Wert von 5 ECTS-Credits. Ein ECTS-Credit entspricht einem Arbeitsaufwand von 25 Arbeitsstunden. Betreuer und Betreuerinnen haben darauf zu achten, dass das Thema einer Bachelorarbeit so eingegrenzt wird, dass Studierende diese Arbeit in 125 Arbeitsstunden inklusive Recherche, Konzept, schriftliche Ausarbeitung, Korrekturlesen, Layout und Ausdruck positiv erledigen können.

Als Richtwert für den Umfang einer Bachelorarbeit gelten 6.000 bis 8.000 Wörter Originaltext. Unter Originaltext werden der vom Verfasser/von der Verfasserin selbständig verfasste Text, selbst hergestellte Tabellen und Grafiken verstanden. Nicht mitgezählt werden Inhaltsverzeichnisse, Anhänge, Danksagungen, Eidesstattliche Erklärung, Literaturverzeichnis, Bildunterschriften, usw.

Bachelorarbeiten sind prinzipiell Einzelarbeiten. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas der Bachelorarbeit durch zwei Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Gemeinschaftsarbeiten obliegt dem/der Betreuer/in. Der Seitenumfang einer Gemeinschaftsarbeit erhöht sich entsprechend.

Ein Wechsel der betreuenden Lehrperson kann ab dem jeweiligen Folgesemester durch Neuanmeldung und Aufnahme in eine neue LV je nach Studium:

  • „Bachelorarbeit Elementarbildung Inklusion und Leadership“
  • „Bachelorarbeit Primarstufe“ in der Primarbildung
  • „Bachelorarbeit“ in der Berufsbildung

erfolgen.

Die entscheidenden Kriterien zur Beurteilung einer Bachelorarbeit bestehen in der wissenschaftlichen Bearbeitung der durchgeführten Recherche in Beantwortung einer gestellten und begründeten berufsfeldbezogenen Forschungsfrage.

Als Beurteilungskriterien gelten Struktur, Recherche, Argumentation, Methodik, Terminologie, Analyse, Evidenz, Fokus und Präsentation.

Entnehmen Sie die formalen Kriterien entsprechend ihrem Studium aus den Quickguides in den Downloads.

Unter diesem Link finden Sie eine Anleitung dazu.

Eine Betreuung einer Bachelorarbeit durch mehrere Lehrende ist prinzipiell möglich, jedoch zählt nur der/die Lehrveranstaltungsleiter/in als Beurteiler/in.

Die Bachelorarbeit kann insgesamt maximal viermal zur Approbation vorgelegt werden. Bei der vierten Vorlage ist die Bachelorarbeit jedenfalls kommissionell zu beurteilen. Nach viermaliger Vorlage und viermaliger negativer Beurteilung der Bachelorarbeit gilt das Studium als vorzeitig beendet.

Die Themenwahl für Bachelorarbeiten findet prinzipiell in Absprache zwischen Studierenden und Betreuer*in statt. Die Bandbreite möglicher Themen ist sehr breit, bei der Themenfestlegung sollten daher die Breite und Tiefe der beabsichtigten Arbeit auf ein dem Umfang der Arbeit entsprechendes Maß eingegrenzt werden (6000 bis 8000 Wörter).

Hermeneutische Arbeiten auf Basis neuerer Fachliteratur (inklusive fremdsprachiger Fachliteratur) und durch kritische Reflexion interpretiert genügen gewöhnlich dem Anspruch. Von eigenständigen empirischen Untersuchungen wird in diesem Zusammenhang abgeraten.

Die Bachelorarbeit ist als elektronisches Dokument in pdf-A Dateiformat und auf Wunsch zusätzlich als Ausdruck beim Betreuer/bei der Betreuerin zur Beurteilung abzugeben. Betreuer/innen haben 4 Arbeitswochen Zeit die Arbeit zu beurteilen und eine Note in PH Online einzutragen.

Positiv beurteilte Bachelorarbeiten werden von den Lehrenden per E-Mail (bac@phwien.ac.at) an die Bibliothek übermittelt (HSG 2005 §62 lit.2).

Die Lehrenden, die in der Lehrveranstaltung “Bachelorarbeit” unterrichten, bilden in ihrer Gesamtheit ein breites Spektrum an Betreuungsbereichen ab. Studierende, können ihre Themenwünsche mit den Interessens- und Forschungsgebieten der jeweils im Semester zur Verfügung stehenden Lehrenden abstimmen und so zu einer für beide Seiten passenden Themenfindung gelangen. Auch können die Betreuer*innen Themen zur Bearbeitung vorschlagen. Auf welches Thema sich Betreuer*in und Studierende*r auch immer einigen, der Erfolg der Arbeit erfolgt auf Basis des Erfüllungsgrades der Beurteilungskriterien.

Für Bachelorarbeiten Primarstufe bzw. Bachelorarbeiten Elementarbildung Inklusion und Leadership müssen die betreuenden Lehrpersonen wenigstens eine Master Qualifikation vorweisen.

Für die Abfassung einer Bachelorarbeit steht grundsätzlich ein Studiensemester zur Verfügung. Falls die Fertigstellung und Abgabe der Arbeit diesen Zeitrahmen übersteigen, kann bei entsprechender Vereinbarung eines Termins mit der Betreuerin oder dem Betreuer die Abgabe bis zum Ende des Folgesemesters erfolgen (Toleranzsemester). Es sind laut Satzung der PH Wien die von den Lehrenden vorgegebenen Abgabetermine zu beachten.

Für Studierende im Bachelorstudium Elementarbildung Inklusion und Leadership ist die LV Bachelorarbeit im 5. Semester vorgesehen.

Für Studierende der Primarstufe bzw. der Berufsbildung ist für die LV Bachelorarbeit der vorherige Erwerb von 100 ECTS aus dem jeweiligen Curriculum notwendig. Ist diese Voraussetzung erfüllt, können sich Studierende für die Lehrveranstaltung “AG BAC-Arbeit” bei einer in diesem Semester zur Verfügung stehenden Betreuungsperson in PH-Online anmelden.

Richtlinien und Quickguides

Finden Sie nachfolgend die Richtlinien sowie Quickguides für das Verfassen von Bachelorarbeiten in den Bereichen Primarstufe und Berufsbildung.

Richtlinien der Pädagogischen Hochschule Wien für das Verfassen von Bachelorarbeiten in den Curricula der Sekundarstufe Berufsbildung
Im vorliegenden PDF Dokument erhalten Sie Informationen über die Richtlinien der Pädagogischen Hochschule Wien für das Verfassen von Bachelorarbeiten in den Curricula der Sekundarstufe Berufsbildung. Mai 2017.
Quickguide Bachelorarbeit Primarstufe
Im vorliegenden Dokument finden Sie eine Anleitung für die Erstellung ihrer Bachelorarbeit im Primarstufenbereich.
Empfehlungen zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz bei schriftlichen Prüfungsleistungen
Empfehlungen zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz bei schriftlichen Prüfungsleistungen

Bachelorarbeit Neu

ACHTUNG: Die Regelung für die Bachelorarbeiten Neu gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn 01.10.2014 und optional für Studierende mit Studienbeginn 01.10.2012 und 01.10.2013.

Sollten Sie Ihr Studium zu einem späteren Zeitpunkt begonnen haben, gelten für Sie die obenstehenden Regeln.

Informationspaket “Bachelorarbeit Neu”
Informationspaket für Bachelorarbeit Neu. Gilt nur bei Studienbeginn 01.10.2014 und optional für Studienbeginn 01.10.2012 und 01.10.2013.
Downloadpaket “Bachelorarbeit Neu”
Downloadpaket für Bachelorarbeit Neu. Gilt nur bei Studienbeginn 01.10.2014 und optional für Studienbeginn 01.10.2012 und 01.10.2013.

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