• Studien- und Prüfungsabteilung

Welche Gründe gibt es für eine Beurlaubung?

Folgende Gründe für eine Beurlaubung sind gesetzlich vorgesehen (vgl. § 58 Abs. 1 HG, § 45 Satzung der PH Wien):
  • Ableistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
  • Schwangerschaft
  • Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichwertige Betreuungspflichten (z.B. Pflege naher Angehöriger)
  • Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
  • Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
  • Besondere familiäre oder berufliche Ereignisse
  • Andere wichtige Gründe ohne eigenes Verschulden, welche eine Unterbrechung des Studiums rechtfertigen
Aus den genannten Gründen kann eine Beurlaubung für ein oder mehrere Semester gewährt werden.

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