• Studien- und Prüfungsabteilung

Was muss ich organisatorisch bei einer Beurlaubung beachten?

Können für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen angegebene Abgabetermine auf Grund der Beurlaubung nicht eingehalten werden, besteht kein Anrecht auf einen individuellen Abgabetermin nach Ablauf der Beurlaubung.
Daraus folgt, dass alle Teilleistungen so zu erbringen sind, dass eine Beurteilung auf jeden Fall (4 wöchige Beurteilungsfrist der Lehrenden beachten) noch vor Beginn des beurlaubten Semesters erfolgen kann.

Nach Ansuchen um Beurlaubung an Ihrem zuständigen Institut innerhalb der Zulassungsfrist und Erhalt des Beurlaubungsbescheides nehmen Sie die Einzahlung des Studierendenbeitrages vor. Dieser ist für die Zeit der Beurlaubung weiterhin zu entrichten.

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