• Masterarbeit

Wir verfassen die Masterarbeit gemeinsam - gibt es hier Kriterien zu beachten?

Um die gesonderte Beurteilbarkeit zu gewährleisten, sind die einzelnen Teile der Arbeit jeweils von einer oder einem einzelnen Studierenden zu verfassen, die oder der ausdrücklich genannt sein muss. Auf die gemeinsame Bearbeitung des Themas insgesamt ist in der Masterarbeit hinzuweisen, die Art der Zusammenarbeit ist zu beschreiben. Dies gilt auch dann, wenn getrennte Arbeiten eingereicht werden.
Bei einer gemeinsam verfassten Masterarbeit sind die einzelnen Abschnitte so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zur verfassenden Person möglich ist. Diese Kennzeichnung kann zum Beispiel im Inhaltsverzeichnis erfolgen. Die Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung ist für die Beurteilung unerlässlich.

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