• Studien- und Prüfungsabteilung

Was ist erforderlich damit die Berufstätigkeit im Studium berücksichtigt wird?

Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Berufstätigkeit seitens der Pädagogischen Hochschule Wien ist eine Bestätigung durch die Schulleitung, um sicherzustellen, dass die in den Curricula vorgesehenen Kompetenzen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit von den Studierenden erworben bzw. nachgewiesen werden können und ein bestimmtes Ausmaß an Lehrverpflichtung gegeben ist. Das wöchentliche Beschäftigungsausmaß in Unterrichtsstunden (Lehrverpflichtung) ist verpflichtend anzugeben. Bitte stellen Sie sicher dass Sie zur angegebenen Lehrveranstaltung angemeldet sind.

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