Was bedeutet die europäische KI-Verordnung für Hochschulen?

Die KI-Verordnung der Europäischen Union (KI-VO) macht Vorgaben für Institutionen, die KI-Anwendungen selbst anbieten oder betreiben. Ob und wann die KI-VO für Hochschulen überhaupt gilt und was genau Hochschulen beachten sollten, dafür gibt das neue Rechtsgutachten von KI:edu.nrw eine erste Einordnung. Auf der Website sind interessante Informationsangebote von KI:edu.nrw rund um die KI-VO zu finden!

Zur Website und zum Download: https://ki-edu-nrw.ruhr-uni-bochum.de/rechtsgutachten-von-kiedu-nrw-zur-bedeutung-der-europaeischen-ki-verordnung-veroeffentlicht/

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