Antrag auf Verlängerung der Anspruchsdauer aus wichtigen Gründen für das Leistungsstipendium im Studienjahr 2024/25
Veröffentlicht:
8. October 2025
Die Anspruchsdauer umfasst grundsätzlich die Regelstudienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters (Toleranzsemester) zur Absolvierung von Lehrveranstaltungsprüfungen im Bachelor- bzw. Masterstudium. Die Anspruchsdauer ist zu verlängern, wenn die/der Studierende nachweist, dass die Regelstudienzeitüberschreitung durch einen wichtigen Grund (§ 19 Studienförderungsgesetzes idgF) verursacht wurde. Berufstätigkeit gilt nicht als Verlängerungskriterium.