Freizeitbetreuung mit Schwerpunktsetzung

Studienkennzahl:

Zielgruppe(n):

Der Hochschullehrgang Freizeitbetreuung mit Schwerpunktsetzung verfolgt das Ziel, Personen mit bereits abgeschlossenen Qualifikationen aus • dem Bereich Bewegung und Sport lt. §5 der Schulischen-Freizeit-Betreuungsverordnung • aus dem musikalischen Bereich lt. §6 der Schulischen-Freizeit-Betreuungsverordnung • aus dem kreativ gestaltenden Bereich lt. §7 der Schulischen-Freizeit-Betreuungsverordnung • aus dem theaterpädagogischen Bereich lt. §8 der Schulischen-Freizeit-Betreuungsverordnung • dem Bereich der außerschulischen Jugendarbeit lt. §9 der Schulischen-Freizeit-Betreuungsverordnung • dem Bereich der Sozialpädagogik lt. §10 der Schulischen-Freizeit-Betreuungsverordnung als zusätzliche Fachkräfte in der schulischen Tagesbetreuung an ganztägigen Schulformen zu qualifizieren.

Qualifikationsprofil:

Elementare Bildungsziele sind das Erlangen von Basiskompetenzen im Bereich Freizeitpädagogik orientiert an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen, sowie Grundkenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die schulische Tagesbetreuung.
Weiter muss eine zertifizierte Erste-Hilfe Qualifikation mit einer Mindestdauer von 16 Stunden, die jedoch nicht älter als 2 Jahre ist, vor Abschluss des Hochschullehrgangs nachgewiesen werden.

Dauer:

1 Semester

Zulassungsvoraussetzungen:

• Vollendung des 18. Lebensjahres
• grundsätzliche persönliche Eignung
• Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie erforderliche Sprech- und Stimmleistung
Bereits abgeschlossene Qualifikationen aus

dem Bereich Bewegung und Sport (Studienkennzahl 710 838)

  • Bachelorstudium Lehramt im Unterrichtsfach „Bewegung und Sport“ oder Bachelorstudium „Sport- und Bewegungswissenschaften“ – positive Absolvierung von Pflichtmodulen im Umfang von zumindest 30 ECTS-Credits,
  • Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren, Trainerinnen und Trainern sowie Lehrerinnen und Lehrern an einer Bundessportakademie – absolvierte Mindestausbildungsdauer von 200 Stunden,
  • Abschluss einer Schule mit sportlichem Schwerpunkt in Verbindung mit der Absolvierung eines oben genannten Lehrganges an einer Bundesanstalt für Leibeserziehung im Ausmaß von mindestens 150 Stunden

dem musikalischen Bereich (Studienkennzahl 710 837)

  • Bachelorstudium Lehramt für die einschlägigen Unterrichtsgegenstände in den Bereichen Musik und Instrumentalunterricht: Absolvierte Module aus den künstlerisch-praktischen und pädagogisch-didaktischen Bereichen im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkten
  • Bachelorstudium an Kunstuniversitäten oder Ausbildungen an Konservatorien im Sinne der Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien, BGBl. II Nr. 390/2004, jeweils in den Bereichen Instrumental- und Gesangspädagogik (IGP), Elementare Musikpädagogik (EMP), Elementare Musik- und Tanzpädagogik, Zeitgenössische Tanzpädagogik sowie Musik- und Bewegungspädagogik/Rhythmik: Absolvierte Module aus den künstlerisch-praktischen und pädagogisch-didaktischen Bereichen im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkten bzw. in einem mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkten entsprechenden Ausmaß
  • Erfolgreicher Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung mit Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Musikkunde“ oder „Musikerziehung“ sowie

a) die Absolvierung von Modulen aus Z 2 im Ausmaß von mindestens 15 ECTS-Anrechnungspunkten oder
b) die Absolvierung von Modulen eines Universitätslehrganges in den Bereichen Elementare Musikpädagogik oder Elementare Musik- und Bewegungserziehung im Ausmaß von mindestens 15 ECTS-Anrechnungspunkten.

dem kreativ gestaltenden Bereich (Studienkennzahl 710 840)

  • Bachelorstudium Lehramt für die einschlägigen Unterrichtsgegenstände in den Bereichen Bildnerische Erziehung sowie Werken (technisches, textiles): Absolvierte Module aus den künstlerisch-praktischen und pädagogisch-didaktischen Bereichen im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkten;
  • Erfolgreicher Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung mit schulautonomer Schwerpunktsetzung im bildnerischen Bereich mit Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Bildnerische Erziehung“ sowie die Absolvierung von Modulen aus Z 1 im Ausmaß von mindestens 15 ECTS-Anrechnungspunkten.

dem theaterpädagogischen Bereich (Studienkennzahl 710 839) 

  • absolvierte Module eines Hochschullehrganges mit Mastergraduierung an einer öffentlichen oder anerkannten privaten Pädagogischen Hochschule im Bereich Theaterpädagogik im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkten.

dem Bereich der außerschulischen Jugendarbeit (Studienkennzahl 710 842)

  • Erfolgreicher Abschluss eines durch das jeweilige Landesjugendreferat und das Bundesministerium für Familien und Jugend zertifizierten Grundkurses im Bereich Außerschulische Jugendarbeit sowie die Absolvierung von zwei der drei Bereiche „Sport“, „Musik“ oder „Kunst und Kreativität“ im Ausmaß von jeweils mindestens 5 ECTS-Anrechnungspunkten eines Hochschullehrganges oder Lehrganges an einer öffentlichen oder anerkannten privaten Pädagogischen Hochschule
  • der erfolgreiche Abschluss eines durch das jeweilige Landesjugendreferat und das Bundesministerium für Familien und Jugend zertifizierten Aufbaulehrganges im Bereich Außerschulische Jugendarbeit

dem Bereich der Sozialpädagogik (Studienkennzahl 710 841)

  • Bachelorstudium an einer Fachhochschule in den Bereichen Sozialarbeit oder Soziale Arbeit: Absolvierte Module aus den Bereichen der Handlungsfelder und Methoden der Sozialarbeit im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkten;
  • Erfolgreicher Abschluss einer Akademie für Sozialarbeit gemäß Abschnitt IV des II. Hauptstücks, Teil B, des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2001;
  • Masterstudium mit sozialpädagogischem Schwerpunkt an einer Universität: Absolvierte Module aus dem Bereich Sozialpädagogik im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkten.

Aufbau des Lehrgangs:

Modul 1: Freizeitpädagogische Grundlagen (7 ECTS – Anrechnungspunkte)
Modul 2: Rechtliche Grundlagen (5 ECTS – Anrechnungspunkte)
Alle Lehrveranstaltungen werden geblockt (ein Wochenblock im März – Montag bis Freitag), folgend 4-5 Blockwochenenden

ECTS-Credits:

12

Anmeldeinformation:

Derzeit ist kein Hochschullehrgang Freizeitbetreuung mit Schwerpunktsetzung geplant.

Downloads:

Curriculum für den Hochschullehrgang für Freizeitbetreuung mit Schwerpunkt Sozialpädagogik
Im vorliegenden PDF Dokument erhalten Sie Informationen über das Curriculum für den Hochschullehrgang für Freizeitbetreuung mit Sozialpädagogik.
Curriculum für den Hochschullehrgang für Freizeitbetreuung mit Schwerpunkt Theaterpädagogik
Im vorliegenden PDF Dokument erhalten Sie Informationen über das Curriculum für den Hochschullehrgang für Freizeitbetreuung mit Theaterpädagogik.
Curriculum für den Hochschullehrgang für Freizeitbetreuung mit Schwerpunkt kreativ gestaltender Bereich
Im vorliegenden PDF Dokument erhalten Sie Informationen über das Curriculum für den Hochschullehrgang für Freizeitbetreuung mit Schwerpunkt kreativ gestaltender Bereich.
Curriculum für den Hochschullehrgang für Freizeitbetreuung mit Schwerpunkt Musik
Im vorliegenden PDF Dokument erhalten Sie Informationen über das Curriculum für den Hochschullehrgang für Freizeitbetreuung mit Schwerpunkt Musik.
Curriculum für den Hochschullehrgang für Freizeitbetreuung mit Schwerpunkt Bewegung und Sport
Im vorliegenden PDF Dokument erhalten Sie Informationen über das Curriculum für den Hochschullehrgang für Freizeitbetreuung mit Schwerpunkt Bewegung und Sport.

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