• Studien- und Prüfungsabteilung

Kann ich während der STEOP andere Lehrveranstaltungen belegen?

Vor der vollständigen Absolvierung der STEOP können Nicht-STEOP-Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20 ECTS-AP vorgezogen werden. In diesen vorziehbaren 20 ECTS-AP werden berücksichtigt:

  • Positive Prüfungsleistungen
  • Genehmigte Anerkennungen
  • Anmeldungen zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen
  • Anmeldungen zu Vorlesungsprüfungen

Sollten Sie das Kontingent von 20 ECTS-AP bereits ausgeschöpft, jedoch die STEOP noch nicht absolviert haben, können Sie sich zu keinen Prüfungen oder prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen anmelden und keine Anerkennungen durchführen, bis die 10 ECTS-AP der STEOP positiv absolviert wurden. LV-Anmeldungen zu Vorlesungen sind allerdings weiterhin möglich (nur die LV-Anmeldung, nicht die Prüfungsanmeldung).

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