• Quereinstieg

Besteht bei allen Lehrveranstaltungen Anwesenheitspflicht?

Bei Vorlesungen (VO) besteht keine Anwesenheitspflicht, es handelt sich hierbei um nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen.
Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen – z.B. Übungen (UE), Seminaren (SE) besteht laut § 16 des Mitteilungsblatts vom 29.9.2025 folgende Regelung:

  • Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht insgesamt eine 80%ige Anwesenheitspflicht. Abwesenheiten bis zu maximal 20 % müssen nicht kompensiert werden. Eine Unterschreitung dieser Anwesenheitspflicht ist aus folgenden belegten Gründen, die eine Anwesenheit unmöglich machen bis zu einer Anwesenheit von 60 % möglich: Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attestes (allenfalls ohne ersichtliche Diagnose), nachgewiesener Todesfall von nahen Angehörigen, belegte ansteckende Krankheit von im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen, notwendige Pflege von im gleichen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen, wobei die Erkrankung zu belegen ist, belegte außergewöhnliche Ereignisse in der Familie oder im Hauswesen der Studierenden, die eine Teilnahme an der betreffenden Lehrveranstaltung unmöglich machen, Naturkatastrophen und damit zusammenhängende Teilnahme an Einsätzen von Blaulichtorganisationen.
  • Beim ersten Termin einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung besteht jedenfalls Anwesenheitspflicht. Aus den in Abs 1 angeführten Gründen, die der Lehrveranstaltungsleitung unverzüglich zu melden und bescheinigen sind, kann die Anwesenheitspflicht beim ersten Lehrveranstaltungstermin entfallen. Diese Bescheinigung hat vor dem ersten Lehrveranstaltungstermin, spätestens fünf Kalendertage danach zu erfolgen.

Meistgesuchte Services

Angebote für Schulen

Praxis

Institute

Meistgesuchte Services

Angebote für Schulen

Praxis

Institute