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Kann ich bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen anerkennen lassen?

Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen ist ab Studienbeginn (frühestens 01. Oktober) während des gesamten Studienverlaufs zu beantragen. Der Anerkennungsprozess ist gesetzlich geregelt (Hochschulgesetz §56) und Sie finden sämtliche relevanten Informationen unter https://phwien.ac.at/anerkennungen/.

Bevor Sie die zuständige Abteilung kontaktieren und Ihren Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen einbringen, berät Sie Mag. Mehmet Fatih Tankir bei Ihren Anliegen und unterstützt Sie sehr gerne. Sie erreichen ihn unter mehmet.tankir@phwien.ac.at.

Die zuständige Abteilung Studien und Prüfungen (A:SUP) erreichen Sie unter a.sup@phwien.ac.at.

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