Ab Jänner 2013 können Absolventinnen und Absolventen von früheren Lehramtsausbildungen mit der Absolvierung des berufsbegleitenden Ergänzungsstudiums den Titel „Bachelor of Education (BEd)“ erlangen. Die Zulassung zu Hochschullehrgängen der Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer gemäß §52f Abs. 1 und 2 setzt ein aktives Dienstverhältnis als Lehrerin oder Lehrer voraus.
Informationen des BMBWF zur Hochschulischen Nachqualifizierung finden Sie hier …
Die Mindeststudiendauer des Lehrgangs beträgt 3 Semester und kann sich im Falle von Anrechnungen verkürzen.
Bitte entnehmen Sie alle Erstinformationen zur Hochschulischen Nachqualifizierung der zentralen Website des bmbwf:
http://www.nachqualifizierung.at
Die ersten organisatorischen Schritte zur Hochschulischen Nachqualifizierung werden über diese Website abgewickelt.
Sie enthält eine genaue „Schritt für Schritt“-Anleitung, wie der Antrag auf Zulassung zum Hochschullehrgang gestellt werden kann.
Anfragen zum Kompetenzportfolio werden ausschließlich vom zentralen Supportteam des bmbwf bearbeitet.
Hotline: 0800 205880 (Montag bis Freitag, 9:00 bis17:00 Uhr)
E-Mail: nachqualifizierung(at)bmbwf.gv.at
Sobald die seitens des bmbwf ausgesprochene Zulassungsempfehlung der PH Wien vorliegt, beginnt das Zulassungsverfahren an der PH Wien.
Da das Interesse an der Hochschulischen Nachqualifizierung sehr groß ist, kann die Bearbeitung Ihres Antrags einige Monate in Anspruch nehmen. Wir ersuchen dafür um Verständnis und sind bemüht, die Wartezeiten möglichst gering zu halten.
Nach Bearbeitung Ihres Antrages werden Sie per Mail aufgefordert, den Studienbeitrag (ÖH-Beitrag) zu überweisen.
Nach Einlangen des Studienbeitrags werden Sie per Mail eingeladen, Ihren Zulassungsbescheid in der Studien- und Prüfungsabteilung abzuholen.
Bei diesem Termin erfolgt:
Durch das Kompetenzportfolio konnte nachgewiesen werden, dass Sie alle Auflagen für die Verleihung des Bachelorgrades erfüllt haben.
Nach der Zulassung werden Ihnen alle Abschlussdokumente übergeben.
Auf Basis Ihres Kompetenzportfolios können 30 ECTS-Credits angerechnet werden, eine Bachelorarbeit ist noch zu verfassen.
Auf Basis Ihres Kompetenzportfolios ist das Verfassen einer Bachelorarbeit nicht notwendig, Ihnen können jedoch nicht die notwendigen 30 ECTS angerechnet werden. Sie müssen noch Veranstaltungen der Fort- und Weiterbildung besuchen.
Auf Basis Ihres Kompetenzportfolios ist das Verfassen einer Bachelorarbeit notwendig, Ihnen können nicht die notwendigen 30 ECTS angerechnet werden.
Eine Bachelorarbeit ist noch zu verfassen und Sie müssen noch Veranstaltungen der Fort- und Weiterbildung besuchen.
Um fehlende ECTS durch die Anrechnung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu erhalten, müssen diese einem dieser 5 Modulthemen zugeordnet werden können:
Veranstaltungen, die in keinen dieser Themenbereiche fallen, können nicht angerechnet werden.
Die Entscheidung, inwieweit Veranstaltungsteilnahmen nach erfolgter Zulassung an der PH Wien angerechnet werden, obliegt der zuständigen Institutsleitung.
Anmeldefristen zu den Veranstaltungen: Mai bzw. November und die entsprechenden Nachfristen
Veranstaltungsempfehlungen entnehmen Sie bitte dieser Seite.
Arbeitsbereich
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