Beurlaubung
Rechtliche Grundlagen
Beurlaubung bedeutet, dass die Zulassung zum Studium aufrecht bleibt. Die Beurlaubung ist bis längstens zum Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen (siehe § 58 Abs. 2 HG 2005 i.d.g.F.) Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt eines gesetzlichen Beurlaubungsgrundes kann die Beurlaubung bis längstens zum Ende der Nachfrist des jeweiligen Semesters beantragt werden.Eine Beurlaubung wirkt immer für alle Studien an der PH Wien. Während der Beurlaubung ist es nicht möglich, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Prüfungen abzulegen oder Bachelor- oder Masterarbeiten einzureichen. Es können auch keine Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem vorangegangenen Semester abgelegt und eingetragen werden.Der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) ist auch für den Zeitraum der Beurlaubung zu bezahlen. Der Status "Studierende/r" (die Zulassung) bleibt trotz Beurlaubung bestehen.Wenn Sie nicht inskribieren, ohne beurlaubt zu sein, oder den Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) nicht bezahlen, werden Sie gemäß § 59 Abs. 2 HG 2005 i.d.g.F. nach Ende der Zulassungsfrist automatisch exmatrikuliert.Gründe für eine Beurlaubung
Folgende Gründe für eine Beurlaubung sind gesetzlich vorgesehen (vgl. § 58 Abs. 1 HG, § 45 Satzung der PH Wien):- Ableistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
- Schwangerschaft
- Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichwertige Betreuungspflichten (z.B. Pflege naher Angehöriger)
- Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
- Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
- Besondere familiäre oder berufliche Ereignisse
- Andere wichtige Gründe ohne eigenes Verschulden, welche eine Unterbrechung des Studiums rechtfertigen
Aus den genannten Gründen kann eine Beurlaubung für ein oder mehrere Semester gewährt werden.Organisatorische Hinweise
Können für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen angegebene Abgabetermine auf Grund der Beurlaubung nicht eingehalten werden, besteht kein Anrecht auf einen individuellen Abgabetermin nach Ablauf der Beurlaubung.Daraus folgt, dass alle Teilleistungen so zu erbringen sind, dass eine Beurteilung auf jeden Fall (4 wöchige Beurteilungsfrist der Lehrenden) noch vor Beginn des beurlaubten Semesters erfolgen kann.Beantragung
Der unterschriebene und begründete Antrag auf Beurlaubung ist gemäß Verordnung des Rektorates über die Übertragung von Aufgaben (siehe Mitteilungsblatt) an jenem Institut (persönlich oder eingescannt und unterfertigt per E-Mail) einzureichen, an dem das Studium oder der Hochschullehrgang hauptsächlich geführt wird.(Es ist nur die erste Seite einzureichen!)IAS – Institut für Allgemeinbildung in der Sekundarstufe
- Bachelorstudium Lehramt an Neuen Mittelschulen (auslaufend)
IBB – Institut für Berufsbildung
- Alle Studien im Bereich der Berufsbildung
IBG – Institut für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und reflektierte Praxis
- Masterstudium Lehramt für die Primarstufe
- Masterstudium Lehramt für die Primarstufe – Inklusive Pädagogik: Vertiefung im Förderbereich Sprechen, Sprache und Kommunikation
- Masterstudium Lehramt für die Primarstufe – Inklusive Pädagogik: Vertiefung im Förderbereich Kognition
- Masterstudium Lehramt für die Primarstufe – Inklusive Pädagogik: Vertiefung im Förderbereich Sozial-emotionale Entwicklung
- Masterstudium Lehramt für die Primarstufe – Inklusive Pädagogik: Erweiterung auf den angrenzenden Altersbereich
IBS – Institut für übergreifende Bildungsschwerpunkte
- Bachelorstudium Lehramt an Allgemeinen Sonderschulen (auslaufend)
IEP – Institut für Elementar- und Primarbildung
- Bachelorstudium Primarbildung
- Bachelorstudium Lehramt an Volksschulen (auslaufend)
- Bachelorstudium Elementarbildung: Inklusion und Leadership
- Hochschullehrgang Elementarpädagogik
- Hochschullehrgang Inklusive Elementarpädagogik
IWQ - Institut für weiterführende Qualifikationen und Bildungskooperationen
- Erweiterungsstudium Primarstufe – Fachbereich Primarstufenpädagogik
- Erweiterungsstudium Primarstufe – Fachbereich Inklusion/Sonderpädagogik
- Erweiterungsstudium Primarstufe – Fachbereich Science and Health
- Erweiterungsstudium Primarstufe – Fachbereich Medienbildung und Informatische Grundbildung
- Erweiterungsstudium Primarstufe – Fachbereich Kreativität
- Erweiterungsstudium Primarstufe – Fachbereich Sprachliche Bildung
- Erweiterungsstudium Inklusive Pädagogik: Vertiefung im Förderbereich Sprechen, Sprache und Kommunikation
- Erweiterungsstudium Inklusive Pädagogik: Vertiefung im Förderbereich Kognition
- Erweiterungsstudium Inklusive Pädagogik: Vertiefung im Förderbereich Sozial-emotionale Entwicklung
- Erweiterungsstudium Inklusive Pädagogik: Erweiterung auf den angrenzenden Altersbereich
- Hochschullehrgang für Freizeitpädagogik
- Hochschullehrgang Erzieherinnen/Erzieher für die Lernhilfe