BAC FB IK - FAQ
Das Bachelorstudium Fachbereich Information und Kommunikation (Angewandte Digitalisierung) ist in der derzeitigen Form ein Vollzeitstudium von mindestens 8 Semestern.
Falls Sie noch nie Studierende/r an einer Pädagogischen Hochschule waren, müssen Sie das Eignungsverfahren vollständig absolvieren. Falls Sie bereits eine Pädagogische Hochschule besucht haben, können Teile des Eignungsverfahrens anerkannt werden.
Anrechnungen aus tertiären Bildungseinrichtungen (Uni, FH, PH usw.) sind grundsätzlich möglich, wenn Inhalt, Ausmaß und Aktualität vergleichbar sind und weitestgehend übereinstimmen. Für eine Planung möglicher Anrechnungen aus Ihrem Erststudium ist ein Vergleich der Lehrveranstaltungsinhalte und deren Ausmaß (Semesterwochenstunden, ECTS-Credits) von Ihnen durchzuführen. Wenden Sie sich im Bedarfsfall bzw. bei konkreten Interesse nach Ihrer Anmeldung zum Studium an die Studienkoordinatorin.
Um Anrechnungen von Lehrveranstaltungen kann erst nach erfolgter Inskription angesucht werden (Anleitung).
Legen Sie daher zum Nachweis den Anträgen außer den Zeugnissen auch die entsprechenden Lehrveranstaltungsbeschreibungen der an Universitäten, (Fach-)Hochschulen und Akademien erfolgreich abgeschlossenen Lehrveranstaltungen bei.
Erst spätestens bei der Abgabe der Bachelorarbeit haben Sie einen Erste-Hilfe-Grundkurs im Ausmaß von 16 Stunden nachzuweisen. Der Grundkurs darf nicht länger als zwei Jahre vor Studienbeginn abgeschlossen worden sein.
Über die Berufsaussichten (Unterrichtstätigkeit an einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule = BMHS) können wir Ihnen keine verbindlichen Informationen geben, da diese langfristig nicht abschätzbar sind und es oft kurzfristig zu zusätzlichen freien Stellen an BMHS für das ausgebildete Fächerbündel kommt.
Eine Vollzeit-Berufstätigkeit ist neben dem Studium nicht bewältigbar. Der wöchentliche Workload im Studium sollte nicht unterschätzt werden. Eine Teilzeittätigkeit sollte jedoch möglich sein.
Eine rein berufsbegleitende Studienform wird nicht angeboten. Das Bachelorstudium Fachbereich Information und Kommunikation ist in der derzeitigen Form ein Vollzeitstudium. Die Präsenztermine an der PH sind erfahrungsgemäß 2 volle und 2 halbe Wochentage. Die restliche Wochenarbeitszeit steht für die Erfüllung des Workloads in Form von betreuten und unbetreuten Selbststudienanteilen zum Erreichen der ECTS-Anrechnungspunkte zur Verfügung.
Meistens liegt der erforderliche Präsenzanteil bei 80 % in einer Lehrveranstaltung. Der genaue Wert wird immer von den jeweiligen Vortragenden definiert.
In 34 der 38 Module (Fachwissenschaften, Fachdidaktik, Pädagogisch-Praktische Studien) ist ein Fernlehre-Anteil (= betreutes Fernstudium) von mindestens 20 % definiert. Den genauen Fernlehre-Anteil (z. B. 40 % oder 50 %) in einem solchen Modul bestimmen die Vortragenden.
Im 7. und 8. Semester sind Wahlpflichtbereiche (Module in Fachwissenschaften + Fachdidaktik + Pädagogisch-Praktische Studien) vorgesehen. Die Bereiche lauten:
Im Laufe des Studiums gibt es z. B. die Möglichkeit, die Qualifikation zur ECDL-Prüferin bzw. zum ECDL-Prüfer zu erwerben oder das Zertifikat zum "Microsoft Office Specialist".
Auf Grund der Termine für das Eignungsverfahren (Ende Jänner und Ende August) ist ein Studienbeginn lediglich im Wintersemester (Anfang Oktober) möglich.
Eine facheinschlägige Berufspraxis vor dem Studium oder während des Studiums mit 30 Wochen Vollbeschäftigung ist Voraussetzung für den Abschluss des Bachelorstudiums und wird mit ECTS-Anrechnungspunkten bewertet. Es gelten alle facheinschlägigen Tätigkeiten in Betrieben der Wirtschaft oder bei Behörden, die postsekundär (also nach der Matura) nachweislich verrichtet wurden!
Für Vertragsbedienstete im „Pädagogischen Dienst“ in fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen an BMHS ist eine Berufspraxis im Umfang von mindestens einer einjährigen Vollbeschäftigung erforderlich.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, ist ein Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung erforderlich. Nähere Informationen finden Sie hier.
Das Eignungsverfahren kann auch ohne abgeschlossener Matura abgelegt werden.
Die allgemeine Universitätsreife (bis spätestens zum Erreichen von 120 ECTS-Anrechnungspunkten) nachzuweisen. Das kann sein durch:
Es gibt keine Altersbeschränkung für das Bachelorstudium Fachbereich Information und Kommunikation (Angewandte Digitalisierung) an der PH-Wien – im Gegenteil – wir und das berufsbildende Schulwesen schätzen ebenso lebens- und berufserfahrene Studierende, die ihre Qualifikationen in das Lehramtsstudium und später in den Unterricht einbringen können.
Ihr pädagogischer Einsatzbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen erstreckt sich über folgendes Fächerbündel:
Schulbesuche (Unterrichtsbeobachtungen und Lehrübungen der Studierenden) finden vom 1. bis zum 8. Semester an unterschiedlichen Wiener berufsbildenden mittleren und höheren Schulen statt. Informationen über diese Schultypen und die Schulstandorte finden Sie hier: www.hum.at oder www.hak.cc oder www.abc.berufsbildendeschulen.at
Die PH Wien veranstaltet einmal jährlich einen Informationstag. Alle Informationen (Programm usw.) werden diesbezüglich auf unserer Homepage veröffentlicht.
Sie müssen den ÖH-Beitrag immer am Beginn jedes Semesters vor dem Buchen der Lehrveranstaltungen in PH-Online einzahlen. Auch dann, wenn Sie beurlaubt sind oder ein oder mehrere Semester im Zuge eines Austauschprogramms ("Erasmus") im Ausland studieren. Wenn Sie Lehrveranstaltungen buchen, ohne den ÖH-Beitrag zu bezahlen, werden Sie nach dem Ende der Zulassungsfrist ohne weitere Mahnung automatisch exmatrikuliert. Sie können erst wieder im darauffolgenden Semester um neuerliche Zulassung ansuchen. Das Studium verlängert sich dadurch um mindestens ein Jahr.
Das Buchen von Lehrveranstaltungen inklusive Änderungen ist AUSSCHLIESSLICH nur während der Inskriptionsfrist in PH-Online möglich. Lehrveranstaltungen, in denen Sie keinen Fixplatz haben, dürfen nicht besucht werden und können auch nicht beurteilt werden.
Die in PH-Online eingetragenen Termine der Lehrveranstaltungen können sich im Laufe des Semesters aufgrund organisatorischer Gegebenheiten (Krankenstände, Raumprobleme etc.) ändern. Bitte überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Termine Ihrer gebuchten Lehrveranstaltungen und synchronisieren Sie die Termine mit Ihrem Mobiltelefon (Anleitung -> siehe „Praktische Tipps“)
BEURLAUBUNG bedeutet, dass die ZULASSUNG zum Studium AUFRECHT BLEIBT.
Beurlaubte sind jedoch NICHT ZUR FORTSETZUNG des STUDIUMS gemeldet.
Es ist nicht möglich, Lehrveranstaltungen aus dem Semester, in dem man beurlaubt ist, zu besuchen, über solche Lehrveranstaltungen Prüfungen abzulegen oder wissenschaftliche Arbeiten einzureichen.
Während des beurlaubten Semesters können keine Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem vorangegangenen Semester („Toleranzsemester“) abgelegt und eingetragen werden. Dies ist erst wieder im direkt auf eine Beurlaubung folgenden Semester, in dem Sie zur Fortsetzung Ihres Studiums gemeldet sind, möglich.
ZUR ERLÄUTERUNG
Inskription UND Beurlaubung innerhalb eines Semesters sind rechtsungültig!
Studierende des ersten Semesters müssen in der Studien-/Prüfungsabteilung immatrikulieren (= Anmeldung zum Studium) und das Anliegen einer eventuellen Beurlaubung bekannt geben.
Sie wollen von einer anderen Pädagogischen Hochschule an die PH Wien wechseln:
Da sich die Curricula der Pädagogischen Hochschulen unterscheiden, ist eine einfache Fortsetzung eines an einer anderen Hochschule begonnenen Studiums nicht möglich. Individuelle Anrechnungen müssen nach erfolgreicher Zulassung zum Studium via PH-Online beantragt werden. Sie müssen damit rechnen, dass sich die Studiendauer aufgrund der unterschiedlichen Curricula und der sich daraus ergebenden beschränkten Anrechnungsmöglichkeiten verlängert.
Sie können nur während der Zulassungsfristen den Wechsel der Pädagogischen Hochschule beantragen.
Sie wollen von der PH Wien an eine andere Pädagogische Hochschule wechseln:
Siehe: Studienabbruch
Wenn Sie exmatrikuliert wurden, können Sie im gleichen Studiengang nicht mehr um neuerliche Zulassung ansuchen!
Zwei Ausnahmen:
1. Sie haben sich schriftlich beim Rektor bzw. bei der Rektorin vom weiteren Studium abgemeldet.
2. Sie haben nicht inskripiert, ohne beurlaubt worden zu sein.
In diesen beiden Fällen können Sie im darauffolgendem Semester um neuerliche Zulassung im gleichen Studiengang und anschließend um Anrechnung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen ansuchen. In der Regel verlängert sich dadurch die Studiendauer um ein Jahr.Wie lange dauert das Studium?
Muss ich trotz absolvierter Vorstudien/Ausbildungen das Eignungsverfahren machen?
Kann ich mir Vorstudien anrechnen lassen und wie läuft das Verfahren dazu ab?
(Wir bitten um Verständnis, dass wir im Detail keine Auskunft über etwaige Anrechnungen geben können, bevor Sie nicht Studierende/r der PH Wien sind und formell um Anrechnung ansuchen. Der Anrechnungsantrag wird über PH-Online gestellt und muss ausgedruckt in der Studienabteilung mit etwaigen Nachweisen abgegeben werden.)
Eine rückwirkende Anerkennung für eine bereits absolvierte Lehrveranstaltung an der PH Wien ist nicht möglich!Muss ich vor Studienbeginn einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben?
Wie sehen meine Berufsaussichten und -chancen nach dem Bachelorstudium Fachbereich Information und Kommunikation aus?
Kann ich studienbegleitend arbeiten?
Gibt es ein berufsbegleitendes Bachelorstudium Fachbereich Information und Kommunikation an der PH Wien?
Wie hoch ist der Präsenzanteil?
Kann ich auch von zu Hause aus studieren?
Arbeiten die Studierenden mit einer Online-Plattform?
Gibt es Wahlmöglichkeiten im Studium?
Kann ich Zusatzqualifikationen erwerben?
Besteht die Möglichkeit im Sommersemester mit dem Bachelorstudium Fachbereich Information und Kommunikation zu beginnen?
Was ist eine „facheinschlägige Berufspraxis“?
Wie viel Berufspraxis ist für die Anstellung an einer Schule notwendig?
Wie komme ich zu einer Studienberechtigungsprüfung?
Kann ich das Eignungsverfahren machen, obwohl ich meine Matura noch nicht habe?
Brauche ich eine Matura?
Wie lauten die Zulassungsvoraussetzungen im Detail?
Gibt es eine Altersbeschränkung um an der PH studieren zu dürfen?
Was kann ich später unterrichten?
An welchen Schulen finden Schulbesuche während des Studiums statt?
Im 8. Semester ist ein 3-wöchiges Schulpraktikum an einer BMHS vorgesehen.Gibt es einen „Tag der offenen Tür“ bzw. „Informationstag“ für Studieninteressierte?
Muss ich den ÖH-Beitrag bezahlen?
Wie buche ich einen Platz in einer Lehrveranstaltung?
Wie fix sind meine Termine für die Lehrveranstaltungen?
Kann ich mich beurlauben lassen?
Es besteht nur die Möglichkeit ENTWEDER für ein Semester zu inskribieren, ODER einen Antrag auf Beurlaubung im zuständigen Institut abzugeben (lt § 58 HG 2005 idgF).Wie wechsle ich von einer anderen PH an die PH Wien?
Kann ich weiterstudieren, wenn ich exmatrikuliert wurde?