Richtlinien zur Gleichbehandlung von Frau und Mann

Aufgrund der geltenden europäischen Rechtsnormen (Richtlinien zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts u. Ä.) sowie dem österreichischen Bundesgesetz über Gleichbehandlung sind diskriminierende Äußerungen, Handlungen und Bilddarstellungen zu unterlassen. Geeignetes Bildmaterial ist so auszuwählen, dass stereotype Muster durchbrochen werden. So sind Fotos, die diskriminierende Rollenbilder verstärken, zu vermeiden. Bei der Auswahl von Bildern und Fotos ist darauf zu achten, dass Frauen und Männer gleich häufig abgebildet werden. Auf Stimmungsbildern von Lehrveranstaltungen, Tagungen oder Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, um nur einige Beispiele zu nennen, ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Frauen und Männer gleichwertig dargestellt werden. Sprache schafft Bewusstsein. Um sowohl explizite als auch implizite Diskriminierungen im sprachlichen Bereich zu unterbinden, ist es notwendig durchgehend geschlechtergerecht zu formulieren. Die vorliegende Richtlinie soll dazu Hilfestellungen bieten. Für den AKG Sven SEVERIN [Vorsitzender des AKG] Unser besonderer Dank gilt dem Hochschulplatz Luzern, konkret der Hochschule Luzern, der Universität Luzern sowie der Pädagogischen Hochschule Luzern, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die uns freundlicherweise ihren Leitfaden zur Gleichbehandlung von Frau und Mann in Sprache und Bild zur Verfügung gestellt haben.

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Mag.
Sven
SEVERIN
  • Institut für Hochschulmanagement
  • Öffentlichkeitsarbeit

Schwerpunkte

Beauftragter zur Verbreiterung von Genderkompetenz in hochschulischen Prozessen, Sprecher GB3_14, Corporate Wording, Redaktionelle Freigabe
Telefon: +43 1 601 18-3780
Raum: 4.2.005
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